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Schule ist kein rechtsfreier Raum

Hakenkreuze im Klassenzimmer oder der Hitlergruß auf dem Pausenhof bleiben oft straflos, weil Schulen derzeit keine „öffentlichen“ Räume im Sinne des § 86a StGB sind. Auf Initiative Thüringens hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, diese Schutzlücke zu schließen. Ein Plädoyer für einen wehrhaften Rechtsstaat, der vor der Schultür nicht haltmacht.

Der Rechtsstaat ist kein abstraktes Gut; er muss dort erlebbar sein, wo das Fundament unserer Demokratie gelegt wird: in unseren Schulen. Doch gerade dort, wo junge Menschen die Werte unseres Grundgesetzes erlernen sollen, offenbart das Strafgesetzbuch (StGB) bei der Bekämpfung von Extremismus eine empfindliche Lücke. Wenn Schüler strafmündigen Alters verfassungswidrige Symbole verwenden, steht das pädagogische Personal oft vor einer juristischen Sackgasse. Der Grund hierfür liegt in dem Merkmal der „Öffentlichkeit“ in § 86a StGB.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Raum nur dann öffentlich, wenn er einem nach Zahl und Individualität unbestimmten Personenkreis zugänglich ist. Schulen und Klassenzimmer fallen nach dieser Definition unter den „internen Bereich“, da der Zugang auf einen festen Kreis von Schülern und Lehrkräften beschränkt ist. Die Konsequenz: Das Zeigen des Hitlergrußes oder das Schmieren von Hakenkreuzen an die Tafel erfüllen in der Regel nicht den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, sofern kein Außenstehender davon Kenntnis erlangen kann.

Diese Rechtslage ist im Jahr 2026 nicht mehr vermittelbar. Sie untergräbt die Autorität der Lehrkräfte und lässt Mitschüler, die Zeugen solcher Vorfälle werden, mit dem Gefühl der Ohnmacht zurück. Thüringen hat deshalb eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, mit dem Ziel, den § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu ergänzen – etwa um die Formulierung „in der Schule“.

Wir müssen uns fragen, welches Signal wir senden, wenn ein Hakenkreuz an einer Bushaltestelle eine Straftat ist, dasselbe Symbol auf einer Schultafel aber lediglich eine Ermahnung nach sich zieht. Diese Inkonsistenz ist ein schwer aufzulösender Widerspruch. Die Schule ist der zentrale Ort der politischen Willensbildung junger Menschen. Wer dort die Symbole der Unfreiheit nutzt, greift die Substanz unserer Ordnung an. Beabsichtigt ist dabei keinesfalls eine pauschale Kriminalisierung von Kindern und Jugendlichen. Bei unter 14-Jährigen greift ohnehin das bewährte System der pädagogischen Einwirkung und der Jugendhilfe. Doch bei strafmündigen Jugendlichen ab 14 Jahren, die ganz bewusst und provozierend – vielleicht auch wiederholt – Symbole des Terrors, des Antisemitismus oder des Extremismus einsetzen, muss der Rechtsstaat eine klare Grenze ziehen können. Die Schule ist kein rechtsfreier Raum für Verfassungsfeinde.

Die Kritik, eine solche Ausweitung würde den Charakter des § 86a StGB als abstraktes Gefährdungsdelikt zum Schutz des „politischen Friedens“ verändern, greift zu kurz. Der politische Friede wird gerade dadurch gefährdet, dass im geschützten Raum der Bildungseinrichtung eine Normalisierung verfassungswidriger Kennzeichen stattfindet. Wenn wir zulassen, dass die Symbole, die für die dunkelsten Kapitel unserer Geschichte stehen, im Klassenzimmer ungestraft bleiben, versagen wir bei der Verteidigung der demokratischen Identität der nächsten Generation.

Die vom Bundesrat beschlossene Reform fungiert dabei als ergänzende, aber notwendige Möglichkeit. Niemand möchte die pädagogische Freiheit der Lehrer beschneiden. Im Gegenteil: Wir wollen ihnen den Rücken stärken. Aber wenn pädagogische Konzepte, erzieherische Maßnahmen und auch das Gespräch mit den Eltern keinerlei Wirkung zeigen oder die Schwere der Provokation ein staatliches Einschreiten gebietet, muss unsere Justiz handlungsfähig sein. Derzeit müssen Lehrer oft mühsam versuchen, solche Vorfälle über Umwege wie Sachbeschädigung oder Beleidigung zu erfassen – Tatbestände, die den Kern des Unrechts gar nicht treffen. Es geht nicht nur um ein beschmiertes Möbelstück, sondern um einen Angriff auf unsere verfassungsmäßige Ordnung.

Dabei verkennen Kritiker oft, dass das Einbeziehen des Strafrechts in der Schule nicht das Ende der Pädagogik bedeutet, sondern deren notwendige Flanke. Das Jugendstrafrecht ist in seinem Kern Erziehungsrecht. Eine Anzeige führt nicht zwangsläufig zur harten Strafe, sondern eröffnet den Zugang zu spezifischen Interventionsmöglichkeiten, die eine Schule allein nicht leisten kann – etwa soziale Trainingskurse oder die Auseinandersetzung mit den Opfern extremistischer Gewalt. Erst die rechtliche Verbindlichkeit kann bei denjenigen Jugendlichen, die für rein schulische Maßnahmen nicht mehr erreichbar sind, das notwendige Unrechtsbewusstsein schaffen. Wer die Freiheit der Demokratie genießen will, muss lernen, dass das demonstrative Verächtlichmachen ihrer Grundwerte spürbare Konsequenzen hat.

Anstieg antisemitischer Vorfälle

Besonders dringlich wird diese Reform auch angesichts des besorgniserregenden deutschlandweiten Anstiegs antisemitischer Vorfälle. Wenn jüdische Schülerinnen und Schüler im Klassenzimmer mit Symbolen konfrontiert werden, die ihre Vernichtung propagieren, ist dies kein bloßer „Unterrichtsstörfall“. Es ist ein massiver Angriff auf ihre Würde und ihre Sicherheit. Wenn der Rechtsstaat hier wegsieht, weil das Klassenzimmer juristisch als „privat“ gilt, senden wir ein fatales Signal der Gleichgültigkeit. Unsere Initiative umfasst allerdings nicht nur die klassischen Symbole des Nationalsozialismus. In einer Zeit globaler Vernetzung und hybrider Bedrohungen geht es ebenso um Kennzeichen terroristischer Organisationen oder andere als verfassungswidrig eingestufte Zeichen. Die Justiz benötigt hier ein präzises Instrumentarium, das der Realität der Radikalisierung im 21. Jahrhundert gerecht wird.

Das Votum des Bundesrats ist eindeutig: Die Länder wollen die Erweiterung des § 86a StGB auf Schulen. Wir danken auch dem israelischen Botschafter Ron Prosor für seine Unterstützung. Durch seine Anwesenheit im Bundesratsplenum wurde nochmals deutlich: Das Versprechen „Nie wieder“ darf kein Lippenbekenntnis sein und muss sich auch im Alltag unserer Schulen bewähren. Für die Rechtsklarheit. Für die Beseitigung einer Regelungslücke, die weder historisch noch teleologisch zu rechtfertigen ist. Ich vertraue darauf, dass die Bundesregierung dieser eindeutigen Positionierung des Bundesrates Rechnung trägt und eine entsprechende Gesetzesänderung zeitnah in Angriff nimmt.

Ein wehrhafter Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er seine Symbole und Werte überall dort schützt, wo die Gesellschaft zusammenkommt. Das Klassenzimmer ist kein privates Wohnzimmer – es ist die Werkstatt der Demokratie. Und in dieser Werkstatt darf für Verfassungsfeindlichkeit kein Platz sein.

Beate Meißner (CDU)

ist Ministerin für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Freistaats Thüringen.