Cannabisgesetz der Ampel wieder aufheben?

Pro

Contra

© Die Hoffotografen

Dr. Klaus Reinhardt

ist Präsident der Bundesärztekammer.

© Thomas Trutschel

Dr. Kirsten Kappert-Gonther

(Bündnis 90/Die Grünen) ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und war Vorsitzende des Gesundheitsausschusses.

Trotz wiederholter Warnungen aus Medizin, Wissenschaft, Bildungswesen, Strafverfolgung und Apothekerschaft wurden der Konsum und der Besitz von Cannabis für Erwachsene zum 1. April 2024 im Rahmen des Cannabisgesetzes legalisiert. Ein Jahr nach der Teillegalisierung fällt die Bilanz erwartungsgemäß aus.

Ein zentrales Ziel des Gesetzes war es, dass Cannabis aus legalen Quellen bezogen werden sollte, um den Schwarzmarkt zurückzudrängen und den Gesundheitsschutz zu stärken. Doch Berichte der Polizei zeigen das Gegenteil: Der Schwarzmarkt floriert ungebremst weiter. Das Gesetz und seine Folgen belasten entgegen ursprünglichen Annahmen die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte zusätzlich – wie von den zahlreichen Kritikern aus den unterschiedlichsten betroffenen Organisationen prognostiziert.

Auch der oft betonte Schutz von Kindern und Jugendlichen bleibt in der Praxis unzureichend. Die kleinteiligen gesetzlichen Vorgaben erweisen sich als schwer umsetzbar, geschweige denn praktikabel und wirksam überprüfbar. Auch der angekündigte Ausbau präventiver Maßnahmen ist bislang weitgehend ausgeblieben. Expertinnen und Experten forderten, insbesondere lebensnahe Präventions- und Frühinterventionsangebote auszubauen und zu stärken. Stattdessen stehen kommunale Suchtberatungsstellen, die beispielsweise Frühinterventionen durchführen, aufgrund massiver finanzieller und personeller Engpässe vor größten Herausforderungen. Eine aktuelle Befragung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen zeigt, dass bereits Sprechzeiten reduziert und Beratungsstellen geschlossen wurden – weitere Schließungen drohen.

Während also der Konsum erleichtert wurde, bleiben Gesundheits- und Jugendschutz, die Eindämmung des Schwarzmarktes sowie präventive Maßnahmen auf der Strecke. Die Argumente, die bereits vor der Einführung des Gesetzes dagegensprachen, haben auch heute noch Bestand. Langzeitstudien zeigen, dass der Cannabiskonsum dort schneller gestiegen ist, wo Cannabis für Freizeitzwecke legal ist. Durch die Freigabe wird eine Droge verharmlost, die nachgewiesenermaßen abhängig macht und zu schweren Entwicklungsschäden führen kann – insbesondere und gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Entwicklungsprozesse des Gehirns sind bis zum 25. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen, sodass der Konsum von Cannabis diese Prozesse negativ und dauerhaft beeinflussen kann. In Kanada wurde der Konsum bereits im Jahr 2018 legalisiert. Eine aktuelle Kohortenstudie aus der Region Ontario zeigt, dass Cannabisabhängigkeit mit bis zu sechsfach erhöhtem Sterberisiko verbunden ist. Die Konsumenten starben unter anderem häufiger an Suiziden, Unfällen und am Gebrauch anderer Drogen. 

Die Bundesärztekammer fordert daher eine Rücknahme des Gesetzes und die Wiedereingliederung von Cannabis ins Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Deutschland braucht eine verantwortungsbewusste Drogenpolitik, die sich auf wirksame Präventionsstrategien und Interventionsprogramme konzentriert. Die Rücknahme der Cannabislegalisierung wäre ein erster, dringend notwendiger Schritt in diese Richtung.

Die organisierte Kriminalität wäre die einzige Gewinnerin, wenn eine Koalition aus Union und SPD das Cannabisgesetz aufheben würde. Denn dann wäre der illegale Markt wieder die einzige Bezugsquelle für (gepanschtes und gestrecktes) Cannabis. Kein Dealer fragt nach dem Ausweis. Jugend- und Gesundheitsschutz blieben auf der Strecke.

Es war ein großer Durchbruch, der in der zurückliegenden Wahlperiode mit dem Cannabisgesetz gelungen ist. Die Schreckensszenarien der Prohibitionistinnen und Prohibitionisten sind nicht eingetreten. Es wäre nun an der Zeit, die Reform weiterzuentwickeln und eine gesetzliche Grundlage für Fachgeschäfte zu schaffen, statt die Uhr zurück ins letzte Jahrhundert zu drehen.

Nachdem Cannabis 2018 in Kanada legalisiert wurde, gibt es heute zwei Erkenntnisse, die es in sich haben. Zum einen zeigt sich, dass der Konsum von Cannabis nicht nennenswert angestiegen ist, während er in Deutschland im selben Zeitraum unter den Bedingungen der Prohibition zugenommen hat. Zum anderen beziehen, sechs Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes, nur noch
3 Prozent der Konsumierenden ihr Cannabis üblicherweise illegal, während 72 Prozent der Konsumierenden die legalen Bezugsquellen nutzen (der Rest nutzt überwiegend soziale Kontakte).

Die Prohibition der letzten Jahrzehnte hat mehr geschadet als genützt. Sie verstärkt viele Risiken des Konsums, ohne die Verfügbarkeit einzuschränken. Cannabis sollte stattdessen auch in Deutschland in lizenzierten Fachgeschäften verkauft werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zur Verkaufsstelle haben. Cannabisprodukte müssen klar deklariert sein und den THC- und CBD-Gehalt ausweisen. 

Eine Rückabwicklung des Gesetzes würde nicht nur 4,5 Millionen Konsumierende im Jahr auf einen Schlag wieder kriminalisieren, sondern wäre auch rechtlich fragwürdig. Die Strafverfolgung ist ineffizient und kostet Polizei und Justiz Unmengen an Personal, Zeit und Geld. Deswegen fordern schon seit Jahren zahlreiche Professorinnen und Professoren des Strafrechts eine weitere Abkehr von der Prohibitionspolitik. Nichtkommerzielle Anbauvereinigungen haben viel Aufwand und Investitionen betrieben, um ihren Mitgliedern den gemeinschaftlichen Anbau unter strengen Auflagen an Sicherheit und Jugendschutz zu ermöglichen. Ihre Lizenzen werden für sieben Jahre ausgestellt. Eine Klagewelle wäre absehbar und nachvollziehbar.

Zudem hängen an der Cannabisreform Verbesserungen im Bereich des Medizinalcannabis. Wenn Cannabis wieder unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, entstehen erneut Rechtsunsicherheit, Bürokratie und Versorgungslücken für Ärztinnen, Ärzte, Patientinnen und Patienten sowie für die Produktion. Ich trete als Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie für die Legalisierung ein, weil sie den Jugend- und Gesundheitsschutz verbessert, ja erst ermöglicht. Im Gegensatz zu Opiaten und Alkohol führt eine Überdosis Cannabis nicht zum Tod. Anders sieht dies beim Gebrauch von synthetischen Cannabinoiden aus, die zum Teil pflanzlichem Cannabis ohne Wissen der Konsumierenden zugesetzt werden. Ein früher Beginn und häufiger Cannabiskonsum erhöhen gesundheitliche Risiken wie die Entwicklung einer Abhängigkeit. Wer die gesundheitlichen Risiken ernst nimmt, muss verhindern, dass Kinder und Jugendliche an Cannabis kommen und dass Menschen, die eigentlich therapeutische Hilfe brauchen, kriminalisiert werden. Eine Rückabwicklung wäre in jeder Hinsicht ein fataler Schritt, der nur bei Ewiggestrigen und den Drogenkartellen für Applaus sorgen dürfte.

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