Die Zeit der Marginalisierung ist vorüber. Der Europarat und die Ukraine haben nach langem Ringen ein Sondertribunal zur Verfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine vereinbart. Was kann es leisten?
Braucht es einen besseren strafrechtlichen Schutz von Richtern, Staatsanwälten und Zeugen vor Bedrohungen und Einschüchterungen im Strafverfahren? Darüber gehen die Meinungen auseinander.