Die Maßnahmen des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump reißen nicht ab: Er schließt mit Dekreten Bundesministerien und erlässt hohe Zölle. Sind die USA auf dem Weg zu einer Autokratie? Findet Trump in der Bevölkerung dennoch viel Zustimmung, weil sich die US-amerikanische Demokratie stärker von unserer unterscheidet als gedacht?
I. Der Befund
Von der Vielzahl der Maßnahmen, die Trump und seine Administration in den letzten Wochen angeordnet haben, sollen hier nur einige wenige genannt werden:
- die Drohung, das transatlantische Bündnis aufzukündigen, also nicht nur Zölle zu erheben und internationale Abkommen zu verlassen,
- die Kündigung von Tausenden von Bundesbeamten und die Schließung diverser Behörden wie das Bildungsministerium, die für Entwicklungshilfe zuständige USAID etc.,
- die deutliche Bekämpfung des politischen Gegners innerhalb und außerhalb der eigenen Partei.
Der folgende Beitrag möchte aus einer rechtskulturellen Perspektive vergleichend zeigen, in welchem Umfang das US-amerikanische Verständnis von Demokratie und damit auch von Gerechtigkeit sich von dem deutschen unterscheidet.1
II. Erklärungsversuche
1. Das Verhältnis von Markt und Staat
a) Viele Amerikaner glauben an den Markt und die Eigenverantwortung. Der Bürger ist für die eigene Krankenversicherung, Altersvorsorge oder seine Bildungschancen viel stärker als in Deutschland verantwortlich. Das angloamerikanische Recht geht somit von der Selbstvorsorge des Einzelnen aus.2 Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass der Interessengegensatz der Parteien durch den Vertrag zu einem richtigen Ergebnis führt (Richtigkeitsgewähr durch Aushandeln).3 Dominierendes Element des US-amerikanischen Rechts sind die Selbstbestimmung und der Schutz vor dem und nicht durch den Staat. Damit ist der Staat deutlich schlanker aufgestellt als der deutsche, dafür ist aber auch die
Steuerlast geringer.
Die freie Wahl der Religion ist ein weiterer prägender Faktor der Geschichte der USA. Der Augsburger Religionsfrieden gab den Menschen im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation etwa das Recht, anstatt der Konfession des jeweiligen Landesherrn zu folgen, auswandern zu dürfen.4 Hunderttausende von Deutschen nutzten dies, um dann in den USA ihre Religion frei auszuüben. Freiheit ist damit bis heute das dominante Lebensgefühl der Amerikaner.5 Plastisch formuliert die US-Verfassung Grundrechte als Abwehrrechte gegenüber dem Staat mit den Worten: „Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press […].“6
b) Wenn Trump die Mitarbeiterzahl von Ministerien reduziert, ja ganze Behörden abbaut oder schließt, findet er bei vielen Amerikanern Zustimmung, weil staatliche Regulierung erst einmal freiheitsbeschränkend wirkt. Deshalb wird in den USA in vielen Bereichen im Arbeitsrecht das Prinzip von Hire and Fire akzeptiert.7 Nach US-amerikanischem Verständnis kann der Markt die Bedürfnisse besser erfüllen als staatliche Institutionen. Wenn Trump mit anderen Staaten „Deals“ abschließen möchte, empfinden viele Europäer dies als unseriös. In den USA wird aber nur konsequent der marktwirtschaftliche Gedanke des gegenseitigen Vertrages gespiegelt, wonach jeder seine eigenen Interessen am besten vertritt und diese auch machtvoll ausspielen darf. Wenn folglich die Europäer die Verteidigungsausgaben nicht, wie versprochen, erhöhen, werden Drohungen und Zölle Teil des Deals, um den eigenen Interessen Nachdruck zu verleihen. Wenn zuvor auch sein Amtsvorgänger Joe Biden die Berufung von Richtern für die Schiedsgerichte der WTO blockierte,8 verdeutlicht dies die Skepsis gegenüber internationalen Organisationen, die der Selbstbestimmung der USA entgegenstehen.
2. Das US-amerikanische Mehrheitssystem
a) Das US-amerikanische Rechtssystem orientiert sich zwar an den Ideen von John Locke, Jean-Jacques Rousseau und Montesquieu und besteht aus einem ausgeklügelten System der Checks and Balances, wie etwa der richterlichen Unabhängigkeit und der Kontrolle der Exekutive und Legislative durch die Judikative.9 Es gibt aber auch Besonderheiten, die sich von der deutschen Staatsform deutlich unterscheiden. So wird der US-amerikanische Präsident direkt vom Volk gewählt und ist damit weniger abhängig vom Kongress. Zahlreiche US-Präsidenten und jetzt auch Trump nutzen Dekrete (Executive Orders), um auf Bundesebene die Verwaltung zu bestimmten Handlungen anzuweisen.10
Das Mehrheitsprinzip führt in den USA zu einem Zwei-Parteien-System mit Demokraten und Republikanern. Das Prinzip „The winner takes it all“ erspart den Parteien grundsätzlich die Suche nach Koalitionspartnern und mühsamen Kompromissen. Regierungswechsel führen stattdessen oft zu disruptiven Kulturwechseln, um das Verhältnis von Markt und Staat neu zu regeln. Die Demokraten stehen unserer Idee von Staat und Umverteilung deutlich offener gegenüber als die Republikaner, die fest an den Markt glauben. Insoweit wird um das richtige Verhältnis von Markt und Staat seit Jahrzehnten gekämpft, im letzten Jahrhundert etwa schon unter Franklin Roosevelt, der zahlreiche soziale Gesetze gegen die Rechtsprechung des Supreme Court einführte.11 Unter Barack Obama wurde etwa eine Gesundheitsvorsorge für jedermann eingeführt, welche die Republikaner deutlich bekämpften.12
b) Zwar war der US-amerikanische Supreme Court Vorbild für die Schaffung des Bundesverfassungsgerichts.13 Aber ihm kommt im Rahmen der Gewaltenteilung eine deutlich politischere Aufgabe zu als dem Bundesverfassungsgericht.14 Für die beiden Parteien war schon immer wichtig, wer jeweils die Mehrheit der auf Lebenszeit gewählten Richter im neunköpfigen Supreme Court hinter sich hat.15 Die konservativen Richter definieren die Rolle der Rechtsfortbildung in der Regel enger und betonen die Rolle des Marktes, etwa als der Supreme Court 1905 der Stadt New York verbot, für Bäckereien die Arbeitszeit auf 60 Stunden pro Woche zu begrenzen. Damit würde in unzulässiger Weise in die Vertragsfreiheit der Parteien eingegriffen.16 2022 stellte die konservative Mehrheit des Supreme Court fest, dass wichtige Entscheidungen durch Gesetz vom Kongress geregelt werden müssen und damit nicht von der Exekutive17 oder Judikative18 getroffen werden dürfen. Die konservativen Richter berufen sich bei der Auslegung der Verfassung oft auf den damaligen Sprachgebrauch oder ursprünglichen Willen des Gesetzgebers („Originalism“).19 Umgekehrt verstehen sich die liberalen Richter eher progressiv und sehen es als Aufgabe des höchsten Gerichts an, für aktuelle Probleme Lösungen zu entwickeln („Living Constitution“) und so etwa auch die Rechte zum Schutz von Minderheiten zu stärken, selbst wenn diese im Kongress nicht durchsetzbar wären.20 So erkannte der Supreme Court 2015 etwa die Ehe unter gleichgeschlechtlichen Paaren an,21 eine Frage, die in Deutschland der Gesetzgeber und nicht ein Gericht geregelt hat.22
3. Die Rolle des Supreme Court als Hüter der Verfassung
a) Das vergiftete Verhältnis zwischen Demokraten und Republikanern verdeutlichen nicht nur die zahlreichen Impeachment-Verfahren der letzten Jahre, sondern auch die Wahl von Richtern für den Supreme Court. Als die Richterin Ruth Bader Ginsburg mit 87 Jahren starb, warteten die Republikaner nicht mehr, wie bis dahin üblich, die nächste Wahl ab, sondern ernannten mit ihrer Mehrheit noch kurz vorher die konservative Amy Coney Barrett zur Nachfolgerin. Mit seiner konservativen Mehrheit hat der Supreme Court jüngst noch einmal die Position des Präsidenten gestärkt, als es um verschiedene Strafverfahren wegen versuchter Fälschung der Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen vom November 2020 sowie Vorwürfe der Einflussnahme von Trump gegenüber dem damaligen Justizminister William Barr ging. Der Supreme Court berief sich auf Art. II Sec. 2 der Verfassung, aber auch auf die Federalist Papers, welche vor 1800 für eine starke Rolle des US-Präsidenten warben. Danach genießt der US-Präsident vollständige Immunität gegenüber späterer Strafverfolgung hinsichtlich amtlicher Handlungen („Official Acts“) und auch für sonstige amtliche Handlungen besteht zumindest eine vermutete Immunität.23 Weil der Supreme Court eine klare Abgrenzung aber nicht vornahm, ruhen die Verfahren beziehungsweise wurden sie ganz eingestellt.
b) Gradmesser dafür, wann Demokratien autoritäre Strukturen annehmen, ist die Frage, ob die Justiz noch unabhängig ist, das heißt, Exekutive und Legislative wirksam kontrolliert.24 Da gibt es weiterhin positive Entwicklungen: Verschiedene Bundesgerichte haben Dekrete von Trump gestoppt.25 Als der Bundesrichter James Boasberg jüngst versuchte, Abschiebungen vorübergehend zu stoppen, ignorierte die US-Regierung das unter anderem mit dem Hinweis, die Anordnung sei nicht schriftlich erfolgt. Trump forderte ein Amtsenthebungsverfahren gegen den Richter.26 Der Vorsitzende des Supreme Court, John Roberts, widersprach mit deutlichen Worten: Seit mehr als zwei Jahrhunderten sei es gängige Praxis, dass ein Amtsenthebungsverfahren keine angemessene Reaktion auf Meinungsverschiedenheiten bezüglich einer gerichtlichen Entscheidung sei. Dafür seien Berufungsverfahren da.27 Auch der Versuch von Elon Musk, einen Wahlkampf um einen Sitz am Supreme Court des Bundesstaates Wisconsin zugunsten eines konservativen Richters mit 20 Millionen US-Dollar zu beeinflussen, blieb letztlich erfolglos, weil die Wähler sich für die liberale Kandidatin Susan Crawford entschieden.28 In Zukunft wird der Supreme Court mit seiner konservativen Mehrheit beurteilen müssen, wo die Grenzen zulässiger Dekrete des US-Präsidenten verlaufen.29 Dass Trump mit einer konservativen Mehrheit im Kongress, das heißt im Repräsentantenhaus und im Senat, sowie im Supreme Court seine konservativen Vorstellungen in den nächsten Monaten noch leicht durchsetzen kann, steht aber außer Frage. Allerdings kann er die Märkte nicht ignorieren.30
III. Bilanz und Ausblick
In Deutschland betonen viele noch die transatlantische Freundschaft, glauben an eine gemeinsame Wertegemeinschaft und bewundern die demokratischen Wurzeln der USA. Die bei Juristen verbreitete Konvergenztheorie geht davon aus, dass sich Wirtschafts- und Rechtssysteme auf Dauer annähern, etwa das angloamerikanische Fallrecht und das kontinentaleuropäische Gesetzesrecht.31 Wie gezeigt, trügt der Schein. Es gilt zu akzeptieren, dass jeder Staat erst einmal seine Interessen verfolgt. Als Exportweltmeister muss Deutschland erleben, dass der weltweite Wunsch nach Globalisierung seinen Zenit überschritten hat. Dass Marktkräfte oft aktiver und schneller reagieren als der Staat, ist eine Binsenweisheit. Deutschland, aber auch die EU, haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsdefizit.
In Karikaturen sieht man den deutschen Michel mit einer Schlafmütze, getreu dem Motto: „Der Deutsche kann alles, nur nicht schnell.“ Die große Frage bleibt aber: Wollen wir überhaupt etwas ändern und nicht weiter an die Friedensdividende glauben? Wir haben den sozialen Staat in den letzten 100 Jahren umfangreich ausgebaut und sprechen mit Stolz von einer sozialen oder umweltsozialen Marktwirtschaft. Auch in der EU genießen Arbeitnehmer, Verbraucher und die Umwelt besonderen Schutz, allerdings oft mit ausufernden Regelwerken.32 Das deutsche Verständnis von Staat und von verteilender Gerechtigkeit nach Aristoteles führt zu einem starken Staat, der den Bürger in vielen Lebenslagen schützt und so versucht, Gerechtigkeit herzustellen. Auch hier gibt es Fingerzeige aus der Geschichte: Karl Marx und Friedrich Engels waren Deutsche und die nicht ausgewanderten Deutschen blieben bis zuletzt Untertanen im Deutschen Kaiserreich. Das erklärt vielleicht den tief verwurzelten Glauben der Mehrheit der Deutschen an einen starken Staat.33 Unsere parlamentarische Regierungsform führt zu einer weiteren Herausforderung prozeduraler Art: Das deutsche Verhältniswahlrecht erlaubt eine Vielzahl von Parteien, was zu Koalitionen zwingt und eine Konsenskultur fördert. Weil die jeweilige Klientel berücksichtigt werden muss, ist auch bei geänderten Mehrheitsverhältnissen nach einer Bundestagswahl ein disruptiver Wechsel schwierig bis unmöglich.34 Vergleichbares gilt auf europäischer Ebene, wenn etwa eine Änderung der EU-Verträge die Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten verlangt.35
In den USA erlaubt der Glaube an den Markt ein Scheitern und viele Amerikaner bewundern Trump als Milliardär und bekannten Entertainer, der einfache Lösungen bereithält.36 Solche vermeintlich einfachen Lösungen erscheinen in der heutigen, von sozialen Medien dominierten Gesellschaft überlegener als Lösungen, die sich dem mühsamen, auf Rationalität beruhenden Diskurs stellen; das gilt erst recht für den oft gescholtenen faulen Kompromiss. Zu den großen Zukunftsaufgaben der EU und ihrer Mitgliedstaaten gehört der Beweis, dass unsere Demokratien stark genug sind, mit passenden Antworten auf diese Herausforderungen zu reagieren.
Prof. Dr. Prof. h. c. Thomas M. J. Möllers
lehrt an der Universität Augsburg Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Europarecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung. Er pflegt einen intensiven Austausch mit US Law Schools.
- Möllers in FS Hugo, 25 PER/PELJ (Special Edition) 1, 19 (2022), open Access; vergleichend zum Datenschutzrecht ders. ZVglRWiss 123 (2024), 141 ff.
- Der Gedanke der Selbstverantwortung findet sich in dem Bonmot der US-amerikanischen Schauspielerin Katharine Hepburn: „If you need a helping hand, you can find one at the end of your right arm.“
- Schmidt-Rimpler AcP 147 (1941), 130 (149 ff.); Lieb AcP 178 (1978), 196 (206).
- Zum „ius emigrandi“ s. Reichsabschied des Augsburger Reichstags v. 25.9.1555, § 24.
- S. Präambel U. S. Const.: „[…] and secure the Blessings of Liberty to ourselves and our Posterity […]“. Das Motto „Liberty“ findet sich auch auf den US-amerikanischen Münzen.
- Zusatzartikel I, U. S. Const.
- Möllers/Bruschke JR 1989, 441 ff.
- Hoffmann, Blockade der WTO-Streitschlichtung: Wie geht es weiter?, GTAI v. 5.2.2024, www.gtai.de.
- Die Auseinandersetzung mit diesen Ideen findet sich in den Federalist Papers von Alexander Hamilton, James Madison und John Jay als Vätern der US-amerikanischen Verfassung, Maggs 87 B. U. L. Rev. 801 (2007).
- S. für einen Überblick Kühn, Unser tägliches Dekret gib uns heute, FAZ v. 3.4.2025, www.faz.net.
- Instruktiv Friedman, A History of American Law, 2007, S. 548 ff.
- Die sog. Obamacare wurde allerdings weitgehend von dem konservativen geprägten Supreme Court gebilligt, National Federation of Independent Business v. Sebelius, 567 U. S. 519 (2012).
- Zinn, Parlamentarischer Rat, Schriftlicher Bericht zum Entwurf des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, 1948/1949, S. 47.
- Posner, How Judges Think, 2008, S. 198.
- Zum Streitstand s. Carter/Burke, Reason in Law, 9th ed. 2016, S. 139 ff.
- Lochner v. New York, 198 U.S. 45 (1905).
- Die Environmental Protection Agency dürfte deshalb nicht wichtige Umweltschutzregeln erlassen, West Virginia v. Environmental Protection Agency, 142 S. Ct. 2587, 2626 (2022).
- Solange der Kongress kein Gesetz erlässt, fällt die Kompetenz zur Regelung der Zulässigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in die Zuständigkeit des jeweiligen Bundesstaates, Dobbs v. Jackson Women’s Health Organization, 597 U. S. 215, 232 (2022).
- Beispielhaft stehen hierfür Entscheidungen zum früheren Arbeitsrecht (Fn. 16), Waffenrecht, zur Zulässigkeit der Todesstrafe oder zum Schwangerschaftsabbruch (Fn. 18).
- Amar, The Constitution Today, 2016, S. 256 ff.; Balkin, Living Originalism, 2011, S. 327.
- Obergefell v. Hodges, 135 S. Ct. 2584, 2602 (2015). Zudem zu nennen sind der Besuch von Schulen durch Schwarze in Brown v. Board of Education, 347 U. S. 483 (1954), der früher landesweit zulässige Schwangerschaftsabbruch in Roe v. Wade, 410 U. S. 113 (1973) oder die Zulässigkeit von Obamacare (Fn. 12).
- Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts v. 20.7.2017, BGBl. I 2787.
- Zu diesen s. Fn. 9. Trump v. United States, 144 S. Ct. 2312 S. 14 ff. (2024) sehr kritisch aber die 50-seitigen Sondervoten sowie Abolafia 134 Yale L. J. 43 ff. (2024); Buchheim JZ 2024, 1049 ff.
- S. einerseits Russland und die Türkei, andererseits das südafrikanische Verfassungsgericht, das Jacob Zuma von der Parlamentswahl ausschloss.
- Heissler, Donald Trump will den Staat nach seinem Sinn umbauen. Kann ihn dabei jemand stoppen?, NZZ v. 8.2.2025, www.nzz.ch.
- Dreisbach/Brühwiller, Trump-Regierung ignoriert Richter bei Abschiebungen, FAZ v. 17.3.2025, www.faz.net.
- N. N., „Außer Kontrolle geratene Richter, die unser Land zerstören“, www.lto.de.
- S. N. N., Liberale Kandidatin wird Bundesrichterin in Wisconsin, LTO v. 2.4.2025, www.lto.de.
- S. dazu die obige Entscheidung in Fn. 17.
- Gegengewichte bilden auch die liberalen Bundesstaaten und die „mid-term elections“. Bereits im November 2026 werden alle 435 Abgeordneten des Repräsentantenhauses und 34 der 100 Senatssitze neu gewählt.
- Cappelletti in FS Zweigert, 1981, 381 ff.; Markesinis in Markesinis, The gradual convergence, 1994, 1 (20 ff.); de Cruz, Comparative Law in a Changing World, 3rd ed. 2007, S. 514 ff.
- Zum Green Deal der EU mit seinen mehr als 2000 Vorschriften Möllers ZHR 185 (2021), 881 ff.; zum ausufernden Lamfalussy-Verfahren Möllers ZEuP 2008, 480 ff.
- Die FDP als einzige verbleibende Partei mit einem liberalen Anspruch scheiterte bei der letzten Bundestagswahl deutlich an der 5-Prozent-Hürde.
- Friedrich Merz versprach vor der Bundestagswahl einen „Aufbruch“, kritisch Etzold, Inflation der Floskeln: Warum „Aufbruch“ nur noch Rhetorik ist, Focus v. 4.4.2025, www.focus.de.
- Trotz des Ukraine-Krieges und des Drohpotenzials von Wladimir Putin ist eine europäische Verteidigungsunion zurzeit kaum umsetzbar.
- Von 2004 bis 2017 hatte Trump auf NBC mit dem Auszubildenden („Apprentice“) eine eigene Show.