Ein aktueller Fall wirft die Frage auf, wie der juristische Vorbereitungsdienst besser vor Verfassungsfeinden geschützt werden kann. Es braucht aus Sicht von Sachsens Justizministerin eine bundeseinheitliche Regelung.
Sollen auch strafunmündige Kinder unter 14 Jahren nach Straftaten vor Gericht gestellt werden können? Das fordert die CSU-Landesgruppe im Bundestag in einem aktuellen Vorstoß – und erntet Widerspruch vom Koalitionspartner SPD.