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Mexiko ändert Justizsystem

Seit Februar geht die Umsetzung der umstrittenen Justizreform in Mexiko in die entscheidende Phase. Nach politischen Scharmützeln zwischen Justiz und Politik sind die Wahllisten erstellt. Am 1. Juni sollen die ersten rund 800 Richterinnen und Richter der Bundesjustiz vom Volk gewählt werden. In Kraft treten soll die Reform dann im September.

Insgesamt müssen 1658 Stellen neu besetzt werden, einschließlich derjenigen am Obersten Gerichtshof. Die Reform kennt mehr Kritik als Zustimmung. Der Amtsantritt von Präsident Donald Trump in den USA und seine Konsequenzen für Mexiko haben zu Jahresbeginn die Diskussion über die Umsetzung der Justizreform aus dem innenpolitischen Fokus verdrängt. Aber nach und nach kehrt das Thema, über das Gegner und Befürworter mit Vehemenz streiten, in den Mittelpunkt zurück. Präsidentin Claudia Sheinbaum und die linke Regierungspartei Morena verteidigen die Neuordnung weiterhin als notwendig im Kampf gegen die Korruption, Straflosigkeit und den Klientelismus in der Justiz. Das im September verabschiedete Projekt hatte der linksnationalistische Präsident Andrés Manuel López Obrador ersonnen. Seine Nachfolgerin und Parteifreundin Sheinbaum hält ohne Abstriche an der Reform fest, in deren Folge bis 2027 der Bundesjustizapparat neu besetzt werden soll. Aber Organisationen, Verbände, juristische Experten und große Teile der Justiz halten die Reform für verfehlt und sehen in ihr eine Gefahr für die Demokratie und die Menschenrechte. Sie fürchten zudem die Politisierung des Justizwesens. Außerdem löse sie die bestehenden strukturellen Probleme nicht. Kronzeugin gegen das Projekt ist Norma Piña, Vorsitzende des Obersten Gerichts (Suprema Corte de Justicia de la Nación – SCJN). Sie hält zwar auch „ehrgeizige Reformen“ für Mexikos Justiz für notwendig, sieht in dem Projekt jedoch einen „Verstoß gegen die Gewaltenteilung und die demokratischen Grundsätze“. Tatsächlich hat das mexikanische Justizsystem zwei gravierende Probleme: Zum einen die Straflosigkeit von über 90 Prozent. Das heißt: Auf einem gerade in Mexiko enorm wichtigen Feld wie der Ahndung von Morden, Entführungen und Verschwindenlassen von Menschen fällt die Justiz praktisch vollständig aus. Zum anderen ist der Zugang zu Recht und Gesetz teuer und langwierig und daher für einen Großteil der Bevölkerung nicht erreichbar. Beide Probleme werden mit den Neuerungen nicht ins Visier genommen. 

Die komplette Neugestaltung des Justizwesens ist das Herzstück eines großen Verfassungsrevirements. Sie verändert vor allem die Struktur der Bundesgerichtsbarkeit einschneidend. Umstrittenster Punkt ist die im Juni beginnende Volkswahl der Justiz. Bestimmt werden von da an Richterinnen und Richter der ersten Instanz (jueces), der Berufungsgerichte (magistrados) und die des Obersten Gerichtshofs (SCJN, ministros). Weltweit kennt dieses Vorgehen kein Vorbild. Neben der Volkswahl der Rechtsprechenden treten weitere Veränderungen in Kraft. Zum einen wird eine verbindliche Frist von sechs Monaten für die Erledigung eines Verfahrens vorgeschrieben. Zudem sieht die Reform eine Geschlechterparität in der Justiz sowie den Abbau von Privilegien vor allem beim Obersten Gerichtshof vor. Das Gericht ist vergleichbar mit dem Bundesverfassungsgericht und der Regierung ein besonderer Dorn im Auge. Denn die Richterinnen und Richter am SCJN haben mehrfach Gesetzesprojekte gestoppt, vor allem wenn sie den Abbau der Institutionen und der Gewaltenteilung betrafen. Im Rahmen der Restrukturierung des Obersten Gerichtshofs wird in der Folge die Zahl der Richterinnen und Richter von elf auf neun reduziert und die Amtszeit von 15 auf maximal 12 Jahre begrenzt. Zudem werden den scheidenden „Ministros“ des Gerichts ihre Ruhestandsbezüge gestrichen. Besondere Polemik hat darüber hinaus eine ergänzende Verfassungsreform Ende des Jahres hervorgerufen. Sie entzieht dem Obersten Gerichtshof die Kompetenz, verfassungsändernde Gesetze mittels bestimmter Verfassungsrechtsbehelfe wie der „acciones de inconstitucionalidad“, vergleichbar etwa mit einem Normenkontrollverfahren, zu entscheiden. Das ist ein klarer Abbau der Gewaltenteilung, der ähnlich auch von Israels rechtsnationaler Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu versucht wird. Insgesamt bewerben sich 5379 Kandidatinnen und Kandidaten um die 1658 Richterstellen. Sie wurden theoretisch jeweils von den drei Gewalten mittels eigener Auswahlkomitees in separaten Listen bestellt, teilweise wurden die Kandidaten durch Losverfahren bestimmt. Nachdem sich das Auswahlkomitee der Judikative aus Protest gegen das Verfahren weigerte, eine Liste aufzustellen, wurde diese Aufgabe kurzerhand vom mexikanischen Senat übernommen. Die US-Denkfabrik Washingtoner Büro für Lateinamerika (WOLA) kritisiert an der Reform vor allem eine Politisierung schon bei der Listenaufstellung. Wenn eine Partei wie Morena Exekutive und Legislative dominiere, könnte die Erstellung der Listen kaum objektiv sein. „Insofern ist die politische Vereinnahmung der Richterschaft programmiert“, heißt es bei WOLA. Kritisch bewertet werden auch die Anforderungen für die potenziellen Bewerber. Vorher mussten diese vor dem Bundesjustizrat (CJF) Prüfungen ablegen, um Eignung und Fachkenntnisse nachzuweisen. Darüber hinaus mussten sich Richterinnen und Richter regelmäßigen Bewertungen unterziehen und konnten nur im Falle eines schweren disziplinarischen Fehlverhaltens abgesetzt werden. Durch die Novelle werden die Anforderungen an die künftigen Mitglieder des Justizwesens heruntergeschraubt. Sie müssen nach wie vor ein rechtswissenschaftliches Examen nachweisen und eine berufliche Praxis von mindestens drei Jahren. Hilfreich sind auch akademische Verdienste wie Aufsätze. 

Zudem wird der Justizrat CJF abgeschafft und durch Disziplinargerichte ersetzt. Das neue Organ darf gegen Richter wegen des Verdachts der Korruption, Komplizenschaft oder Deckung von mutmaßlichen Straftätern ermitteln und Sanktionen verhängen. Beunruhigend ist, dass die Disziplinarstellen die Urteile der Richter auch inhaltlich überprüfen dürfen – etwa, ob sie „den Grundsätzen der Objektivität, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Professionalität“ entsprechen. Zu den möglichen Sanktionen gehören Suspendierung, Geldstrafe und Entlassung. Es gibt künftig also auch eine politische Kontrolle der Jueces und Magistrados, deren Amtszeit neun Jahre beträgt, wobei die Möglichkeit der Wiederwahl besteht. Die sogenannte Justizreform ist ein Rückschritt für die Rechtsstaatlichkeit und leistet der Politisierung des Justizwesens Vorschub. Mexiko verdient eine unabhängige Justiz, die den Menschenrechten verpflichtet ist, sowie ein Justizsystem, das in der Lage ist, Verbrechen aufzuklären und die Täter auf der Grundlage solider Beweise zu verfolgen. Die Reform bleibt weit hinter diesen Zielen zurück. Erschwerend kommt hinzu, dass mit einer weiteren Veränderung des Justizsystems der Rechtsstaat weiter in Richtung eines autoritären Modells abgebaut wird. Künftig wird die Untersuchungshaft (PPO) zeitlich und inhaltlich deutlich ausgedehnt. Das heißt, für immer mehr Delikte müssen die Richter zwingend Untersuchungshaft anordnen, die zudem unbegrenzt ist. Die PPO stelle in der Form eine Verletzung der Menschenrechte dar und störe das Funktionieren des Strafrechtssystems, kritisiert etwa der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte und fordert die Rücknahme. Auch UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk verlangte vehement die Abschaffung dieser erweiterten und unbegrenzten U-Haft.  

Dr. Klaus Ehringfeld

ist Jurist und Journalist und arbeitet seit mehr als 20 Jahren als Auslandskorrespondent für deutschsprachige Medien aus Lateinamerika.