Liebe Leserinnen und Leser,
der neue Rechtsstaatspakt von Bund und Ländern gewinnt erste Konturen: Die Justizministerkonferenz hat präzisiert, was eine Neuauflage leisten muss. Die personelle Stärkung der Justiz sei zentraler Baustein des Pakts, so die Länder. Sie rufen „mindestens 2000 neue Stellen für den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst“ sowie flankierend weitere Stellen für die anderen Berufsgruppen der Justiz auf, die der Bund „angemessen und nachhaltig“ mitfinanzieren soll. Zudem wollen die Länder mit dem neuen Pakt die Digitalisierung massiv forcieren: Sie beziffern die dafür notwendige Co-Finanzierung des Bundes auf 200 Millionen Euro pro Jahr über vier Jahre, um etwa ein bundeseinheitliches Justizportal und eine Justizcloud aufzubauen, den Umstieg auf eine leistungsfähige E-Akte abzuschließen, die Vorschläge für den Zivilprozess der Zukunft umzusetzen und unterstützende KI-Assistenz im Gerichtsalltag zu etablieren.
Die Richterzeitung hat die Pläne der Justizminister für Tausende neue Stellen zum Anlass genommen, in allen Bundesländern nach der Bewerberlage für den höheren Dienst zu fragen. Nach den Auskünften der Länder ist die Zahl der Bewerbungen in den vergangenen fünf Jahren zumeist doppelt oder mehrfach so hoch wie die Zahl der Neueinstellungen gewesen. Die auf den ersten Blick auskömmliche Bewerberlage darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass einige Länder ihre Anforderungen zuletzt bereits herabgesetzt haben, um den Kreis der Bewerberinnen und Bewerber insbesondere für den staatsanwaltschaftlichen Dienst zu erweitern. Diese Schraube lässt sich nicht mehr viel weiterdrehen, ohne die hohen Qualitätsansprüche der Justiz aufzugeben. Die Länder, die jetzt mit guten Gründen nach der Hilfe des Bundes durch einen neuen Rechtsstaatspakt rufen, müssen auch selbst ihre Hausaufgaben machen und mit einer attraktiveren Besoldung um guten Nachwuchs werben.
Im internationalen Teil blickt die DRiZ nach Polen, in die USA und nach Israel. Die Danziger Richterin Dorota Zabłudowska berichtet über die stark eingetrübten Aussichten auf rechtsstaatliche Reformen nach der Präsidentschaftswahl in Polen, während Ralph Neumann und Matthew LeMieux analysieren, wie US-Präsident Donald Trump offensiv die Grenzen seiner Exekutivbefugnisse testet und dabei Konflikte mit der Justiz nicht scheut. Kristof Kleemann, Kai Ambos und Stefanie Bock ordnen in ihren Beiträgen die Eskalation in Nahost politisch und völkerrechtlich ein.
Viel Spaß beim Lesen wünscht