Wenige Tage nachdem Donald Trump im Januar 2025 erneut das Amt des US-Präsidenten angetreten hatte, wurden 200 Juristen im Justizministerium und in dem ihm angeschlossenen FBI gefeuert. Bis jetzt haben annähernd 2000 Strafermittler ihrerseits Abschied genommen von einer Justiz, die zunehmend unter Druck steht, allein der Agenda des Präsidenten zu folgen.
Das Justizministerium in Washington ist zwar Teil der Exekutive, an deren Spitze der Präsident steht, doch galt seit dem Watergate-Skandal unter US-Präsident Richard Nixon die ungeschriebene Maßgabe, dass sich das Weiße Haus aus der Ermittlungsarbeit des Justizministeriums herauszuhalten hat. Sogar Trump hielt sich während seiner ersten Amtszeit weitgehend daran, auch wenn es ihm sichtlich schwerfiel. Das änderte sich mit dem Beginn seiner zweiten Amtszeit. Die drei Top-Positionen im Justizministerium mit Pam Bondi an der Spitze besetzte er mit Vertrauten, die alle für ihn schon als Verteidiger tätig waren. Alle drei hatten auch eine Zeit lang als Staatsanwälte gearbeitet, wissen also, wie Justiz intern funktioniert. Ihre erste Aufgabe war zum einen, die Mitarbeiter des Ministeriums auf die Agenda des Präsidenten einzuschwören, und zum anderen, Listen erstellen zu lassen, wer im Ministerium und beim FBI an Ermittlungen gegen Trump selbst und gegen die Kapitol-Stürmer des 6. Januar 2021 beteiligt gewesen war. Denn Letztere hatte Trump am ersten Tag seiner Regentschaft samt und sonders als „politisch Verfolgte“ begnadigt, gleich wie schwer die ihnen vorgeworfenen oder gar rechtskräftig festgestellten Taten waren. Dies war ein erster Schock für die Ermittler, die vier Jahre lang alle Kraft in die Bewältigung der mehr als 1600 Verfahren gesteckt hatten.
Als die Listen erstellt waren, wurde exekutiert. Etlichen Staatsanwälten wurde mit sofortiger Wirkung gekündigt. Andere erhielten das Angebot, in unbedeutende Abteilungen zu wechseln oder in Außenstellen der Bundesanwaltschaft stumpfsinnige Routinearbeiten für Anfänger zu übernehmen. Die meisten von ihnen zogen es vor, gleich ganz zu gehen. Das war aber nur der Anfang eines Exodus, der bis heute anhält. Als die leitende Bundesanwältin für den Bezirk Südliches Manhattan angewiesen wurde, die bereits verhandelte Anklage gegen den demokratischen Bürgermeister von New York wegen diverser Korruptionsdelikte zurückzunehmen – nachdem er in Mar-a-Lago dem frisch gewählten Präsidenten seine Unterstützung für dessen Agenda zugesagt hatte –, bat die Staatsanwältin um einen Termin bei der Ministerin, sonst werde sie kündigen. Ihr wurde kühl beschieden, dass ihr Rücktritt angenommen worden sei. Ihr Stellvertreter ging gleich mit. Die Sache wurde einer anderen Abteilung zugeteilt, deren Leiter sofort seinen Abschied nahm. Die verbliebenen 15 Anwälte der Abteilung wurden in einem Raum versammelt, wo ihnen bedeutet wurde, dass sie einen zu finden hätten, der die Klagerücknahme unterschreibt, sonst würden sie alle gefeuert. Keiner wollte die Rücknahme der Klage als substanzlos unterschreiben. Schließlich erklärte sich ein älterer Kollege, der kurz vor der Pensionierung stand, zu der geforderten Unterschrift bereit.
Ein von Trump vorläufig bestellter Abteilungsleiter, der eine Anklage gegen den einst von Trump selbst ernannten früheren Chef des FBI James Comey erheben lassen sollte, wurde zum Rücktritt gedrängt, nachdem er gemeint hatte, an der Sache sei nichts dran. Seine Nachfolgerin, die früher Trump in Versicherungsfragen beraten hatte, musste die von ihr gefertigte Anklage selbst vor Gericht vertreten, da sich keiner der Staatsanwälte ihrer Abteilung bereitfand, die Sache zu übernehmen. Sie selbst musste inzwischen ihren Hut nehmen, weil ihre vorläufige Bestellung nie vom Senat bestätigt wurde.
Ein Staatsanwalt, der in einer Ausländersache einräumte, dass es wohl ein Fehler gewesen sei, den Betroffenen trotz einer gerichtlich angeordneten Duldung bereits ins Ausland abzuschieben, wurde umgehend gefeuert. Eine Juristin, die vom Heimatschutzministerium nach Minneapolis beordert worden war, um die von der US-Migrationsbehörde ICE durchgeführten Festnahmen vor Gericht zu verteidigen, antwortete auf die strenge Frage des Richters, weshalb seine Anordnungen in diesen Sachen von der Verwaltung überwiegend nicht umgesetzt würden, etwas kleinlaut, sie seien zu wenige, arbeiteten rund um die Uhr, aber schafften nicht alles. Und, fügte sie hinzu, sie träume manchmal davon, dass sie wegen Missachtung des Gerichts von den Verfahren ausgeschlossen werde, dann könne sie wenigstens mal ausschlafen. Der Dame wurde geholfen: Sie durfte gemäß Anordnung der Behörde nicht mehr vor Gericht auftreten.
In Minneapolis ist die Situation der Anklagebehörde besonders prekär, da nach der Erschießung von Renée Good gleich mehrere Staatsanwälte ihren Rücktritt einreichten, nachdem sie aus Washington angewiesen worden waren, nicht gegen den Schützen zu ermitteln, sondern lieber zu schauen, ob man Goods Witwe etwas anhängen könne. Gleichzeitig kündigten die noch verbliebenen Anwälte der sogenannten Zivilabteilung des Ministeriums, da nach der Agenda des Präsidenten die Diskriminierung von Minderheiten nicht mehr verfolgt werden solle, für die sie eigentlich zuständig seien. Einige Tage später kündigte die Leiterin der Wettbewerbs- und Kartellabteilung des Justizministeriums ihren Rücktritt an, weil die von ihr zu vertretenden Sachen ohnehin schon im Weißen Haus oder in Mar-a-Lago entschieden würden.
Der Mangel an Staatsanwälten des Bundes führt unterdessen dazu, dass seitens der Anklage Anträge auf Vertagung gestellt werden, weil die Sache keinem Staatsanwalt zugewiesen werden könne. Es kommt auch schon vor, dass Anklagen selbst gegen geständige Angeklagte zurückgenommen werden, weil man sie nicht bearbeiten könne. Die (Bundes-)Gerichte selbst stöhnen unter der Last der Verfahren, die die höchst umtriebigen Aktivitäten des Präsidenten und seiner Exekutive zur Folge haben. Vor allem die Abschiebesachen sorgen für Unruhe, weil die Betroffenen nach ihrer Festnahme meist sofort in weit entfernte Lager verbracht werden, sodass die Zuständigkeiten unklar sind. Die Bezirksgerichte halten in der Regel an den gewohnten rechtsstaatlichen Gepflogenheiten fest. Ein Appellationsgericht hat jedoch jüngst gemeint, Ausländer könnten ohne gerichtliche Überprüfung und ohne zeitliche Begrenzung in Abschiebegewahrsam genommen werden. Dagegen hat zuvor der Supreme Court in einem der wenigen Verfahren, in dem er nicht die Trump-Regierung einstweilen gewähren ließ, mit Entschiedenheit betont, dass auch Ausländer ein Recht auf ein faires Verfahren und gerichtliche Überprüfung haben.
Als Justizministerin Bondi kürzlich bei einer Anhörung im Justizausschuss mit kritischen Fragen der Abgeordneten konfrontiert wurde, betonte sie noch einmal ihre Verpflichtung auf die Agenda des Präsidenten, schließlich „ist er der Oberkommandierende“.