The Reichstag Dome in Berlin
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Plädoyer für Rechtsstaatspakt

Liebe Leserinnen und Leser,

der Richter- und Staatsanwaltstag hat in diesem Jahr so viele Besucher mobilisiert wie noch nie: Rund 1100 Gäste aus der Justiz im In- und Ausland, aus Anwaltschaft und Zivilgesellschaft, aus Politik und Medien strömten Mitte April nach Weimar, um die Leitfragen des 24. Justizgipfels des Deutschen Richterbundes zu diskutieren. Wie lässt sich der Rechtsstaat in politisch aufgewühlten Zeiten strukturell besser absichern? Und was muss geschehen, um das angeknackste Vertrauen vieler Menschen in eine Justiz, die in Teilen chronisch überlastet ist und bisweilen überfordert wirkt, wieder zurückzugewinnen? In drei Streitpunkten und zwölf Workshops hat der Justizgipfel diese Fragen leidenschaftlich diskutiert. Die wesentlichen Ergebnisse der dreitägigen Konferenz stellt die Deutsche Richterzeitung mit diesem Schwerpunktheft vor.

Die DRB-Vorsitzende Andrea Titz appellierte in Weimar erneut an die Länder, sich rasch mit der Bundesregierung auf eine Neuauflage des Rechtsstaatspakts zu verständigen, der die Justiz personell verstärkt und technisch auf die Höhe der Digitalisierung bringt. Es sei misslich und unverständlich, dass der vom Bund bereits mit 450 Millionen Euro unterlegte Pakt noch immer nicht stehe, weil einigen Ländern im Klein-Klein der Finanzierungsfragen offensichtlich die enorme Bedeutung des Großen und Ganzen aus dem Blick gerate. Eine gut funktionierende Justiz zähle zu den Kernaufgaben des Staates und sei kein „nice to have“, mahnte Titz. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nahm den Ball in Weimar auf und versicherte, dass sie alles daransetzen wird, die Hängepartie um den Rechtsstaatspakt möglichst bald zu beenden. Die nächste Chance zur Einigung ist die Konferenz der Länderchefs mit dem Bundeskanzler Ende Juni in Berlin. Für sie sei „völlig klar“, so Hubig, „dass wir die Justiz besser ausstatten müssen, damit sie ihre Arbeit tun kann“. Die Ministerin verwies darauf, dass allein in den Staatsanwaltschaften eine Million offene Fälle liegen.

Neben mehr Personal und einem Digitalisierungsschub sollen Reformen im Prozessrecht die dritte Säule des geplanten Bund-Länder-Pakts werden. Die Präsidentin des Landgerichts Hamburg und der Präsident des Landgerichts Berlin I melden sich in der aktuellen DRiZ mit möglichen Reformansätzen für den Strafprozess zu Wort. Erfahrene Richterinnen und Richter der beiden Gerichte haben einen Katalog mit Vorschriften zusammengetragen, die sich als „besonders problembehaftet und reformbedürftig“ erwiesen haben. 

Viel Spaß beim Lesen wünscht

Sven Rebehn

Chefredakteur