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Israels Regierung blockiert die Justiz

Seit bald anderthalb Jahren ist in Israel kein neuer Richter ernannt worden. Dem Richterwahlausschuss werden keine Vorschlagslisten unterbreitet, weil der Justizminister sich weigert, an der Erstellung der Listen mitzuwirken. Unterdessen werden die Auswirkungen an den unterbesetzten Gerichten spürbar.

Mittlerweile sind Angaben der Zeitung Haaretz zufolge 15 Prozent der knapp tausend Richterstellen in Israel nicht besetzt. Dies betrifft Gerichte aller drei Instanzen, also auch den Obersten Gerichtshof (OGH). Dort nahm vor bald drei Jahren das Unglück seinen Lauf. Als absehbar wurde, dass im Oktober 2023 die damalige Präsidentin Esther Hayut in den Ruhestand gehen würde, traf Justizminister Jariv Levin keinerlei Anstalten, die Wahl eines neuen Präsidenten vorzubereiten. Er setzte die Wahl einfach nicht auf die Tagesordnung des Richterwahlausschusses, dem er vorsitzt. So kam es, dass der Vizepräsident Uzi Fogelman als geschäftsführender Präsident agieren musste. Der Justizminister machte weiterhin keinen Wahlvorschlag. Denn er hätte nach den Gepflogenheiten der israelischen Justiz den Richter Yitzhak Amit vorschlagen müssen, weil traditionsgemäß jeweils der dienstälteste Richter des Gerichts zum Präsidenten bestimmt wird (Senioritätsprinzip). Der Minister wollte aber Amit auf keinen Fall als Präsidenten des OGH, weil ihm dieser angeblich zu liberal ist. Dabei hatte Amit dafür gestimmt, der Regierung zu erlauben, den Leichnam eines in israelischer Haft verstorbenen Palästinensers als Faustpfand zu behalten für die Verhandlungen um die Freilassung der Geiseln vom 7. Oktober 2023. Und der Minister wusste, dass er im Richterwahlausschuss die Wahl nicht würde verhindern können, weil dort die Juristen (drei Richter, zwei Anwälte) in dem neunköpfigen Gremium die Mehrheit haben. Diese Mehrheitsverhältnisse sollen sich zwar im Zuge einer Anpassung der Justizgesetze ändern, doch werden sie erst nach den nächsten Parlamentswahlen im kommenden Herbst wirksam.

Als ein Jahr später das Ausscheiden auch des Vizepräsidenten anstand und der Minister immer noch untätig blieb, platzte dem OGH der Kragen und er setzte dem Justizminister eine Frist von zwei Wochen für einen Wahlvorschlag und gab ihm auf, nach Ablauf der vorgesehenen Wartezeit von 45 Tagen die Wahl anzusetzen. Levin gab zähneknirschend nach und benannte alle Richter des OGH als Kandidaten. Dies hätte zur Folge gehabt, dass für alle ein Eignungsdossier erstellt wird, also Zeit vergeht. Doch bis auf zwei – darunter Amit – lehnten die Richter ihre Kandidatur ab. Damit schien der Weg frei für die Wahl. Doch Minister Levin spielte weiterhin auf Zeit. Er bat um Fristverlängerung, weil er die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Amit prüfen lassen müsse. Der OGH beschied, seine Bedenken müsse er im Wahlausschuss vortragen. Der Minister versuchte, die Staatsanwaltschaft zu bewegen, dem für Amit zuständigen Bauamt aufzugeben, seinen Pflichten gegenüber dem angeblichen Bausünder nachzukommen. Schließlich kam es dann im Januar 2025 nach 15 Monaten Vakanz – in Abwesenheit des Ministers – zur Wahl des neuen Präsidenten des Obersten Gerichtshofs.

Mit der Wahl fingen die Leiden der israelischen Justiz erst richtig an. Denn Minister Levin erklärte umgehend, dass er Amit nicht als Präsidenten des Obersten Gerichtshofs anerkenne, da der Wahlvorgang fehlerhaft und ungesetzlich gewesen sei. Seither weigert er sich, mit dem Gerichtspräsidenten zusammenzutreffen. Dabei sind beide zur Zusammenarbeit verpflichtet. Denn die israelische Justiz wird von einer Doppelspitze geleitet, gebildet von dem Minister der Justiz einerseits und dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs andererseits. Wichtige Anordnungen müssen gemeinsam getroffen werden. Dazu zählen auch die Vorschlagslisten für den Richterwahlausschuss für die Bestellung neuer Richter an den Gerichten aller Instanzen. Da der Minister sich partout nicht mit dem Präsidenten trifft, kommen keine Vorschlagslisten zustande und der Wahlausschuss kann keine neuen Richter wählen. Dabei ist die Fluktuation auf der Richterbank relativ hoch, weil die Richter und Richterinnen in englischer Tradition aus der aktiven Anwaltschaft rekrutiert werden, also bei Dienstantritt schon älter sind, auch wenn der Ruhestand der auf Lebenszeit gewählten Richter regelmäßig erst mit 70 Jahren ansteht. Sie dürfen sogar danach noch weiter gegen Stundenhonorar judizieren, doch setzt dies eine erneute Bestellung durch den Wahlausschuss voraus. Dieser aber kann mangels gemeinsamer Wahlvorschläge der Doppelspitze nicht agieren. Denn Minister Levin bleibt dabei, dass er seine Unterschrift nicht neben der von Gerichtspräsident Amit sehen will. Seine Weigerung war im Mai Gegenstand einer Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof. Die Generalanwältin Gali Baharav-Miara bescheinigte ihrem Minister, dass sein Verhalten ungesetzlich, ja äußerst unvernünftig sei und einer geordneten Verwaltung widerspreche.

Minister Levin lässt derweil nicht locker. Er kündigte jüngst an, keine Wahlvorschläge zu machen, solange der Wahlausschuss ihm nicht im Voraus zusichere, auch die Juristen Aviad Bakshi und Rafi Biton zu wählen. Diese hatten dem Minister die Vorschläge für Justizgesetze formuliert, die die Bürger in Massen auf die Straße trieben und die der OGH (mit knapper Mehrheit) teilweise für verfassungswidrig erklärte. Eine Neuformulierung der Reformen durch die Knesset noch vor den Neuwahlen ist ungewiss.

Der laufende Betrieb der israelischen Justiz gerät unterdessen ins Stocken. An dem 15-köpfigen OGH sind mittlerweile vier Stellen unbesetzt. Ähnlich sieht es landesweit an den Instanzgerichten aus. Akten bleiben liegen, Verhandlungen werden zurückgestellt, Untersuchungsgefangene werden entlassen, weil ein Gerichtstermin nicht in Aussicht steht – die üblichen Folgen, wenn es an Richtern fehlt. Dabei rühmt sich Israel umgekehrt der größten Anwaltsdichte weltweit. An Nachschub an Streitigkeiten mangelt es also nicht. Dagegen arbeitet der Minister für Justiz weiter daran, den Respekt vor der Justiz zu untergraben. So rief Levin jüngst die Polizei auf, eine Entscheidung des OGH zu ignorieren, mit der dieser eine pro-palästinensische Demonstration zugelassen hatte. Die israelische Armee ihrerseits beklagte sich anschließend darüber, dass sie von der Polizei gedrängt worden sei, im Wege der Amtshilfe gegen die Gerichtsentscheidung zu verstoßen.

Der Oberste Gerichtshof hat nun am 7. Juni den Justizminister zur Kooperation mit dem Gerichtspräsidenten verpflichtet. Der Minister reagierte prompt: „Ausnahmsweise stimme ich der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vollkommen zu. Sicherlich muss der Justizminister mit dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofs kooperieren – wenn es denn einen gäbe.“ Es sieht so aus, als könnten erst die kommenden Wahlen die Blockade lösen.

Ralph Neumann

ist Richter am Amtsgericht a. D. und Mitglied der Redaktion.