Die Deutsche Welle hat die Forderung des Deutschen Richterbunds (DRB) zur Reform des Weisungsrechts aufgegriffen. „Es muss per Gesetz ausgeschlossen werden, dass Extremisten in einer Regierung strafrechtliche Ermittlungen durch Weisungen in die eine oder andere Richtung lenken könnten“, sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem Sender. Bislang eröffne das Gesetz den Justizministerien die Möglichkeit, bis in einzelne Strafverfahren hineinzuregieren. Zwar gäbe es eine politische Tradition der Selbstbeschränkung bei Weisungen an Staatsanwälte, die aber jederzeit aufgegeben werden könne und keinen wirksamen Schutz biete. „Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Initiative ergreift und das heikle Weisungsrecht der Justizministerien aus dem Bundesrecht streicht“, forderte Rebehn. Sofort umsetzbare Vorschläge dazu lägen auf dem Tisch. Bei gutem Willen könne der Bundestag die dringend notwendige Gesetzesänderung noch in diesem Jahr beschließen.
Auch Welt online greift die Debatte zur Weisungsbefugnis und die Forderungen des DRB auf. Vor der konkreten Gefahr, dass möglicherweise bald ein AfD-Justizminister in Sachsen-Anhalt die Staatsanwaltschaften anweist, warnt in dem Beitrag auch der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion Helge Limburg: „Der Bund muss das Weisungsrecht der Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften einschränken“, sagte er. „Es muss klar definiert sein, dass Weisungen auf bestimmte Fälle begrenzt sowie schriftlich zu verfassen und zu begründen sind.“
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat als Reaktion auf die jüngsten DRB-Forderungen derweil einen neuen Anlauf zur Reform des Weisungsrechts in Aussicht gestellt. „In diesen Tagen wird wieder über das Weisungsrecht gegenüber Staatsanwaltschaften diskutiert“, sagte sie bei der Eröffnungsveranstaltung des Deutschen Juristentags. Klar sei: Über Ermittlungen müsse nach Recht und Gesetz entschieden werden – und nicht nach politischen Interessen. Das gehöre untrennbar zu unserem Rechtsstaat. „Deshalb bin ich an dieser Stelle offen für mehr Transparenz: Wenn Weisungen erfolgen, dann sollten sie grundsätzlich schriftlich erfolgen. So stärken wir das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Strafverfolgung.“
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