Der US-Präsident macht Ernst mit seiner Drohung, den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu vernichten. Die Europäische Union hätte mit dem Blocking Statute aus dem Jahr 1996 ein rechtliches Werkzeug, dies zu verhindern. Die EU-Spitzen setzen jedoch vorerst auf diskrete Diplomatie. Zu groß ist die Sorge vor milliardenschweren Konsequenzen für europäische Unternehmen.
Man kann Donald Trump nicht vorwerfen, aus seinem Herzen eine Mördergrube zu machen. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) sei eine „Institution außer Kontrolle“, die „von einer bösartigen Gruppe von Menschen“ geführt werde, sagte der US-Präsident am 23. September vor der UN-Vollversammlung. Sein Außenminister Marco Rubio gelobte, den Hof „Ziegel für Ziegel“ auseinanderzunehmen. Zwei Wochen später machten Trump und Rubio Ernst. Das US-Außenministerium verfügte Sanktionen gegen den Gerichtshof, „um die Souveränität der USA zu verteidigen und die Bedrohung zu neutralisieren, die durch den IStGH dargestellt wird“. Eine 180-tägige Gnadenfrist solle den 125 Vertragsstaaten Zeit geben, „sinnvollen Fortschritt bei diplomatischen und rechtlichen Entschließungen zu demonstrieren, die grundlegende Bedenken der USA betreffend den IStGH ansprechen“. Diesseits des Atlantiks sorgte diese Ankündigung für tiefe Besorgnis. „Die US-Administration hat die nächste Eskalationsstufe gezündet“, sagte beispielsweise Stefanie Hubig (SPD), die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.
Rechtsgrundlage für diese Eskalationsstufe ist ein Amtserlass Trumps vom 6. Februar 2025, die Executive Order 14203. Washington nimmt es dem Gerichtshof erstens übel, am 21. November 2024 Haftbefehle gegen Benjamin Netanjahu, den Ministerpräsidenten Israels, sowie den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Joav Galant erlassen zu haben. Die Ankläger werfen Netanjahu und Galant Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gaza vor. Israel ist zwar nicht Vertragsstaat des Römischen Statuts – Palästina hingegen seit 2015 sehr wohl.
Zweitens geht es um Verbrechen in Afghanistan seit Beginn der US-geführten westlichen Intervention im Jahr 2002. Hiervon waren ursprünglich auch potenzielle Straftaten amerikanischer Soldaten umfasst. Auch hier gilt: Die USA haben sich der Jurisdiktion des IStGH nicht unterworfen, Afghanistan hingegen im Jahr 2003, ironischerweise dank der Befreiung vom Talibanregime durch die USA und ihre Alliierten. Allerdings hielt der damalige Chefankläger am IStGH, Karim A. A. Khan, nach der erneuten Machtergreifung der Taliban im August 2021 fest, dass er sich aus Effizienzgründen auf mutmaßliche Straftaten der Taliban und des Islamischen Staates konzentrieren werde.
Ungeachtet dessen sind derzeit mehrere Richterinnen und Richter des IStGH sanktioniert: Präsidentin Tomoko Akane (Japan), Solomy Balungi Bossa (Uganda), Luz del Carmen Ibáñez Carranza (Peru), Reine Alapini-Gansou (Benin), Beti Hohler (Slowenien), Kimberly Prost (Kanada), Nicolas Guillou (Frankreich), Gocha Lordkipanidze (Georgien) sowie der Prozessanwalt Abdoulaye Seye (Senegal), der für ein Richteramt nominiert ist. Dazu kommen die stellvertretenden Ankläger Nazhat Shameem Khan (Fidschi) und Mame Mandiaye Niang (Senegal) sowie der vorma-lige Chefankläger Khan, der im Juli wegen des Vorwurfs sexueller Übergriffe des Amtes enthoben worden ist. Die US-Regierung nutzte den Amtserlass 14203 zudem, um drei palästinensische Menschenrechtsorganisationen (Al-Haq, Al Mezan Center for Human Rights und das Palestinian Centre for Human Rights) sowie Francesca Albanese, die italienische UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten palästinensischen Gebiete, zu sanktionieren.
Was bedeuten diese Sanktionen? Erstens ist jegliche Art von geschäftlicher Interaktion untersagt. Zweitens unterliegen die sanktionierten Personen einem Einreiseverbot in die USA – und ihre Familienangehörigen ebenso. Da nun auch der Gerichtshof selbst sanktioniert ist, müssten nach Ablauf der sechsmonatigen Frist Unternehmen, die auch in den USA tätig sind, sämtliche Geschäftsbeziehungen mit ihm beenden. Einzig der Betrieb von Cloudspeichern und Software, der Rentenfonds des Gerichtshofs sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit den IStGH-Häftlingen wären weiterhin gestattet. Kurzum: Der Gerichtshof wäre handlungsunfähig. Denn Trumps Amtserlass entfaltet extraterritoriale Wirkungen. Europäische Banken vollzögen US-Sanktionsbeschlüsse in Windeseile, hielt der niederländische Europaabgeordnete Dirk Gotink fest: „Die nationalen Aufsichtsbehörden müssen mit ihren Banken reden und ihnen sagen, dass sie diese Sanktionen nicht automatisch umsetzen müssen.“ Das ist allerdings in der kaufmännischen Praxis wenig wirksam. Auch europäische Banken müssen Geschäfte in Dollar abwickeln. Dieser Anknüpfungspunkt an das US-Finanzsystem reicht, um für die Nichteinhaltung der Executive Order 14203 mit Geldstrafen belegt zu werden.
Die EU könnte europäischen Unternehmen, die in Beziehung mit dem IStGH stehen, zumindest teilweise rechtlichen Beistand verschaffen. Eine Verordnung des Rates aus dem Jahr 1996 zum Schutz vor den extraterritorialen Auswirkungen der Rechtsakte von Drittstaaten müsste bloß auf den konkreten Fall angewendet werden. Die Initiative für das Scharfstellen dieses Blocking Statute liegt bei der Europäischen Kommission. Doch die spielt seit Monaten auf Zeit. „Wir sind im Kontakt mit den Mitgliedstaaten betreffend die potenzielle Aktivierung des Blocking Statute“, wiederholte eine Sprecherin der Kommission jüngst die Brüsseler Linie. Besser sei es, das Problem auf dem Verhandlungsweg aus der Welt zu schaffen. „Ich bin da sehr skeptisch. Man braucht zumindest zwei Partner für eine diplomatische Lösung“, kommentierte dies die französische Europaabgeordnete Aurore Lalucq. Doch die Devise „Abwarten und deeskalieren“ ist auch die offizielle Linie der 27 EU-Chefs. Sie hielten nach ihrem jüngsten Europäischen Ratstreffen fest, dass die USA „das vollständige Wirksamwerden dieser Maßnahmen“ verschoben hätten. „Dies schafft Raum für Diplomatie, um die rasche Rücknahme dieser Maßnahmen sicherzustellen.“
Hinter den Kulissen arbeiten die Kommission und vor allem die niederländische Regierung seit Monaten an praktischen Lösungen, um den sanktionierten Juristinnen und Juristen zu helfen. Osvaldo Zavala Giler, der Verwaltungschef des IStGH, hat sich bereits mit Finanzdienstleistungskommissarin Maria Luís Albuquerque besprochen. Im IStGH stieg man bereits von Microsoft auf Open-Source-Alternativen um. „Wir werden den digitalen Euro bekommen und einen Teil unserer Souveränität zurückgewinnen“, sagte der sanktionierte Richter Guillou Ende September nach einer Unterredung mit den Abgeordneten Gotink und Lalucq. Vor 2029 wird es diese digitale Version der Gemeinschaftswährung aber nicht geben. „Ich habe die 90er erlebt. Man kann ohne soziale Netzwerke leben“, scherzte Guillou. „Aber auf dem Spiel steht die Frage: Wird es im 21. Jahrhundert noch Rechtsstaatlichkeit geben?“ Das EU-Parlament hat indessen Ende Oktober den IStGH und seine Vertreter mit dem Sacharow-Preis für Menschenrechte ausgezeichnet. Der Preis würdige die Arbeit des Gerichtshofs für die Wahrung des Völkerrechts, sagte Parlamentspräsidentin Roberta Metsola. Die Sozialdemokraten im Parlament hatten den IStGH vorgeschlagen, um ein Signal gegen die US-Sanktionen zu senden.