The Reichstag Dome in Berlin
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Steinmeiers berechtigte Warnung

Liebe Leserinnen und Leser,

das Bundesverfassungsgericht hat in diesen Tagen mit einem Festakt sein 75-jähriges Bestehen gefeiert. Bei allem Grund zur Freude und zur Würdigung der einzigartigen Erfolgsgeschichte des Gerichts war die Stimmung unter den mehr als 1000 Gästen aus Politik, Justiz und Gesellschaft in der Karlsruher Stadthalle nicht ungetrübt, wie Christian Rath in seinem Beitrag berichtet. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier brachte die Nachdenklichkeit und die Sorge in seiner Festrede auf den Punkt: „Wir begehen kein beschauliches Jubiläum, bei dem wir völlig unbeschwert feiern könnten“, betonte Steinmeier mit Blick auf die wachsenden Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit durch autoritäre Kräfte. „Es sind immer zuerst der Rechtsstaat und insbesondere die Unabhängigkeit der Justiz, die die Gegner der liberalen Demokratie angreifen, untergraben oder abschaffen wollen“, warnte der Bundespräsident. Das ist in vielen Ländern der Welt schon länger zu beobachten, entwickelt sich nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt aber auch in Deutschland zur realen Gefahr.

Umso wichtiger ist es, dass die politische Debatte über einen besseren Schutz der Justiz jetzt an Fahrt gewinnt. Die SPD im Bundestag hat ein umfangreiches Paket vorgelegt, mit dem sie den Rechtsstaat und die Unabhängigkeit der Justiz besser gegen gezielte politische Eingriffe und Blockaden sichern will. Auch die Grünen im Bundestag haben Vorschläge dazu präsentiert. Mitte November will nun die Justizministerkonferenz über weitere Schritte beraten, wie sich die Justiz als Bollwerk der freiheitlichen Demokratie stärken lässt. Mit den Empfehlungen aus dem Bundestag und den im April vorgestellten „Weimarer Forderungen“ des Deutschen Richterbunds liegen zahlreiche sinnvolle Vorschläge auf dem Tisch, um den Rechtsstaat besser gegen Extremisten und Verfassungsfeinde zu wappnen. Besonders dringlich ist es, eine parteipolitische Steuerung der Personalauswahl für Gerichte und Staatsanwaltschaften verlässlich auszuschließen. Die Justiz braucht starke Mitbestimmungsrechte, um den Versuch einer handverlesenen Kandidatenauswahl stoppen zu können. Ebenso wichtig ist es, Extremisten in einer Regierung den Zugriff auf strafrechtliche Ermittlungen abzuschneiden, den das ministerielle Weisungsrecht eröffnet. Die Justiz setzt darauf, dass die Initiativen für eine resiliente Justiz und einen wehrhaften Rechtsstaat bald in konkrete Gesetzesvorhaben münden.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

Sven Rebehn

Chefredakteur