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Justiz droht Anschluss zu verlieren

Während Anwaltskanzleien längst mit KI-Anwendungen arbeiten und Verbraucher die Justiz immer öfter mit KI-erzeugten Schriftsätzen überfluten, ist der digitale Fortschritt in Gerichten und Staatsanwaltschaften bislang eher eine Schnecke. Es geht voran – aber noch nicht schnell genug. So lässt sich das Ergebnis einer Umfrage der Deutschen Richterzeitung zur Verfügbarkeit von KI-Werkzeugen in der Justiz zusammenfassen.

Nach den Auskünften der Landesjustizministerien ist es den Ländern trotz allen Bemühens bislang nicht gelungen, beim digitalen Wandel in der Justiz auf die Überholspur zu wechseln. Flächendeckend ausgerollt sind weder KI-Assistenzprogramme, die den Amtsgerichten durch die hohe Zahl gleichförmiger Fluggastklagen helfen, noch Werkzeuge, die in anderen Massenverfahren Struktur in die Akten bringen, wesentlichen Vortrag herausfiltern und Vorschläge zur rechtlichen Bewertung der Fälle machen können. Auch die in vielen Anwaltskanzleien als Arbeitshilfen etablierten KI-Anwendungen juristischer Fachverlage stehen der Justiz noch nicht oder nur teilweise zur Verfügung.

Um das Bild aber nicht zu düster zu zeichnen: Testläufe und Pilotprojekte gibt es in der Justiz inzwischen zuhauf. In Brandenburg zum Beispiel hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen den Assistenten KAI eingeführt, der als Recherchewerkzeug die Entscheidungen des Amtsgerichts durchsucht und rasch belastbare Antworten auf die wiederkehrenden Rechtsfragen in Fluggastrechtefällen gibt. Eine „ausgewachsene“ KI-Assistenz, die zum Beispiel auch Bausteine für ein späteres Urteil empfiehlt oder einen Entscheidungsvorschlag entwirft, soll die komplexere Massenverfahrensassistenz MAKI leisten. Sie wird auf Initiative Niedersachsens mit den Ländern Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen zur Anwendungsreife geführt. MAKI soll den Gerichten im nächsten Jahr länderübergreifend zur Verfügung stehen. Mehrere Bundesländer geben an, MAKI bereits zu erproben oder demnächst testen zu wollen. Darunter auch Baden-Württemberg, nachdem die Oberlandesgerichte dort mit dem selbst entwickelten OLG-Assistenten OLGA in Dieselverfahren bereits sehr gute Erfahrungen gemacht haben.

In Bayern haben das Landgericht München I in Dieselverfahren und das Amtsgericht Erding in Fluggastfällen ebenfalls KI-gestützte Hilfsprogramme getestet, die nun für andere Zivilverfahren geöffnet werden sollen. Berlin und weitere Bundesländer geben an, bislang die Software des Anbieters Codefy einzusetzen, die Schriftsätze strukturiert und so dabei hilft, den Streitstoff schneller zu erfassen und zu beurteilen. Daneben wird in mehreren Ländern der in Niedersachsen entwickelte Chatbot EMIL für Verwaltungsgerichte getestet, der aus umfangreichen, mehrsprachigen Asylverfahrensakten die relevanten Passagen herauszufiltern hilft und Dokumente übersetzt. Probeläufe gibt es in einigen Bundesländern zudem mit dem Anonymisierungswerkzeug ALeKS, das die datenschutzkonforme Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen vereinfachen soll.

Justiz testet KI-Anwendungen juristischer Fachverlage

Daneben testet die Justiz inzwischen die auf dem deutschen Rechtsmarkt eingeführten KI-Anwendungen großer Fachverlage. Die KI greift dabei nicht auf beliebige, frei verfügbare Quellen im Internet zu, sondern ausschließlich auf die geprüften Inhalte der Verlage. Die sogenannte KI-Suite von Juris ist nach Auskunft der Landesjustizministerien bereits in allen Bundesländern flächendeckend verfügbar – mit Ausnahme Sachsen-Anhalts. Juris hat den Assistenten speziell für den juristischen Arbeitsalltag entwickelt und in das Juris-Portal integriert. Das Recherchewerkzeug erweitert nach Angaben des Unternehmens die klassische, stichwortbasierte Datenbanksuche um eine intelligente Sachverhalts- und Freitextsuche, was von den meisten Justiz-Anwendern als hilfreich bewertet wird.

In 14 Bundesländern hat ein kleiner Kreis von Testnutzern zudem das KI-Assistenzsystem des Berliner Unternehmens Noxtua getestet oder ist noch dabei. Lediglich das Saarland und Schleswig-Holstein geben an, bislang keine Testläufe zu planen. Noxtua bietet seine KI in Zusammenarbeit mit dem Beck-Verlag an. Die Rechts-KI hat Zugriff auf die juristische Datenbank beck-online und kann sich damit auf die Expertise des Münchener Verlags stützen. Die Anwendung hilft bei der Recherche, indem sie Rechtsfragen auf der Grundlage der bei Beck verfügbaren Kommentare, Handbücher, Zeitschriften oder Urteile beantwortet. Ferner kann die Rechts-KI hochgeladene Dokumente wie Verträge oder Schriftsätze strukturieren, inhaltlich prüfen und rechtlich bewerten. Auf gezielte Anweisungen des Nutzers (Prompts) entwirft der KI-Assistent zudem vollständige Verträge und Rechtsgutachten sowie anwaltliche Klageschriften und Klageerwiderungen. Auch die Unterstützung der Justiz, etwa durch Entwürfe für Urteile, Beschlüsse oder Anklageschriften, zählt nach Angaben von Noxtua zum Leistungsspektrum. Von den Testnutzern in der Justiz bekommt die Rechts-KI überwiegend gute Noten, wenngleich vereinzelt noch „Kinderkrankheiten“ beklagt werden. In Hessen zum Beispiel haben erste Testläufe erhebliche Zeitersparnisse für typische staatsanwaltliche Tätigkeiten ergeben. Je genauer die KI-Assistenz für die jeweilige Fallkategorie mit Prompts und Musterergebnissen trainiert wird, desto besser fallen die Ergebnisse aus.

Auch Wolters Kluwer bietet mit Libra einen KI-gestützten Arbeitsbereich vor allem für Kanzleien und Rechtsabteilungen an. Die zugrunde liegende Software ist von der Libra Technology GmbH entwickelt worden, die seit November 2025 zu Wolters Kluwer gehört. Seitdem ist die Plattform nach Angaben des Unternehmens zu einem vollständig integrierten KI-Arbeitsplatz für Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung ausgebaut worden, verknüpft mit den verifizierten Inhalten des Verlags. Vier Bundesländer testen gegenwärtig in der Justiz das von Libra entwickelte Recherchewerkzeug „Conversational Search“.

Die Ungeduld wächst

Während die Pilotprojekte mit KI-Assistenzsystemen in der Justiz vielversprechend sind, wächst bei Richterinnen, Staatsanwälten und in den Geschäftsstellen die Ungeduld. Sie warten händeringend auf ausgereifte Anwendungen, die im Arbeitsalltag entlasten und Verfahren beschleunigen. Die Justiz braucht flächendeckend KI-gestützte Werkzeuge, die umfangreiche Schriftsätze strukturieren, Akten aufbereiten und Entscheidungsvorschläge machen, um auf Augenhöhe mit Anwaltskanzleien und zunehmend auch mit KI-affinen Naturalparteien zu bleiben. Die bislang noch fehlenden dienstlichen Systeme befördern zudem den Rückgriff auf allgemein verfügbare KI, was Datenschutzrisiken, Sicherheitsprobleme und einen Wildwuchs in der Anwendung nach sich zieht. Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen der technischen Entwicklung nicht länger hinterherlaufen. Die Einführung der E-Akte darf nicht der Endpunkt, sie muss der Startschuss des digitalen Wandels in der Justiz gewesen sein.

Sven Rebehn

ist Chefredakteur der Deutschen Richterzeitung.