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Zahl der Fluggastklagen rückläufig

Erstmals seit Jahren geht die hohe Zahl der Entschädigungsklagen gegen Fluglinien wegen verspäteter oder stornierter Flugreisen wieder zurück. Weitere Entlastung für die betroffenen Amtsgerichte sollen beschleunigte Online-Verfahren bringen, die bislang von Klagenden aber nur vereinzelt genutzt werden.

53.150 Klagen von Passagieren haben die Amtsgerichte an den 20 größten Flughafenstandorten im ersten Halbjahr 2026 verzeichnet. Das sind fast 13.000 oder 20 Prozent weniger Fälle als in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 (65.903). Erstmals seit dem Jahr 2023 sind die Halbjahreszahlen der Gerichte damit wieder unter die Marke von 60.000 Fluggastrechte-Verfahren gefallen. Der Rückgang betrifft bundesweit fast alle Gerichte. Eine Ausnahme ist das Amtsgericht Köln, wo die Klagezahlen nach einem starken Einbruch um 45 Prozent im Jahr 2025 inzwischen wieder steigen. Die Kölner melden für die ersten sechs Monate dieses Jahres 12.562 Klageeingänge, das sind knapp 500 Fälle mehr als zur Jahresmitte 2025 (12.094). Der deutliche Rückgang der Fälle beim Kölner Amtsgericht im Jahr 2025 war neben weniger Flugausfällen und -verspätungen am Flughafen Köln/Bonn auch darauf zurückzuführen, dass die Lufthansa verstärkt außergerichtliche Einigungen mit den beteiligten Legal-Tech-Dienstleistern anstrebt, um Klagen abzuwenden. Inzwischen scheinen sich die Kölner Zahlen auf dem neuen, niedrigeren Niveau einzupendeln.

Dennoch liegt das Amtsgericht Köln bei den Eingangszahlen auch in diesem Jahr bundesweit an der Spitze. Nach wie vor sind fast 60 Prozent aller Zivilverfahren des Gerichts Fluggastsachen. Auf Platz zwei folgt das Amtsgericht Frankfurt am Main, das bis zum 30. Juni dieses Jahres 8314 Fluggastklagen gezählt hat. Das sind rund 3000 oder 26 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2025. In Frankfurt sind aktuell rund 50 Prozent aller Zivilfälle Fluggast- und Reisesachen. Knapp hinter den Frankfurtern auf Platz drei folgt das für den Flughafen Berlin Brandenburg zuständige Amtsgericht Königs Wusterhausen, das bis zum 30. Juni dieses Jahres 8133 Entschädigungsklagen Reisender verzeichnet hat. Ein Jahr zuvor lag die Zahl noch bei 10.879, was einem Rückgang der Klageeingänge um 25 Prozent entspricht. Fluggastsachen machen in Königs Wusterhausen aber weiterhin 93 Prozent aller Zivilfälle aus. Die viertmeisten Reisestreitigkeiten zum Halbjahr 2026 meldet das Amtsgericht Düsseldorf mit 4946 Fällen, das sind rund 1300 oder 21 Prozent weniger Verfahrenseingänge als ein Jahr zuvor. Noch immer entfallen rund 50 Prozent aller Düsseldorfer Zivilsachen auf Fluggastverfahren und Reisevertragsfälle.

Bundesweit auf Platz fünf folgt das Amtsgericht Hamburg, das von Januar bis Juni 4211 Klagen Reisender verzeichnet hat. In Hamburg sind die Fallzahlen wie in Köln gegen den allgemeinen Trend leicht gestiegen – hier im Jahresvergleich um knapp 200 Klagen oder rund fünf Prozent. 56 Prozent aller neuen Zivilsachen des Amtsgerichts Hamburg-Mitte sind im ersten Halbjahr 2026 Fluggastklagen oder sonstige Reisefälle gewesen. Mit den Amtsgerichten Erding (4120), Nürnberg (1585), Nürtingen bei Stuttgart (1550), Hannover (1533), Memmingen (1371) und Simmern mit Zuständigkeit für den Airport Frankfurt-Hahn (1109) geben sechs weitere Amtsgerichte vierstellige Neuzugänge vom Jahresbeginn bis Ende Juni an. Besonders auffällig ist die Entwicklung der Fluggastsachen beim Amtsgericht Nürnberg, wo die Halbjahres-Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr um 46 Prozent eingebrochen sind. Auch das Amtsgericht Dortmund vermeldet einen Einbruch um 43 Prozent im ersten Halbjahr 2026. Beim Amtsgericht Hannover fällt der Rückgang mit einem Drittel ebenfalls höher als bei den meisten anderen Amtsgerichten aus.

Neues Online-Verfahren wird bislang kaum genutzt

Bereits seit eineinhalb Jahren steht Rechtsuchenden als Alternative zu den Angeboten von Legal-Tech-Portalen wie Flightright ein Onlinedienst des Bundes für digitale Klagen in Fluggastsachen offen. Reisende können sich auf dem Portal über ihre Rechte bei verspäteten oder ausgefallenen Flügen informieren und mit einem Vorab-Check prüfen, ob voraussichtlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Sie haben zudem die Möglichkeit, dort digital eine Klage zu erstellen und direkt beim Amtsgericht einzureichen. Zum 15. April dieses Jahres ist der Onlinedienst in das neue zivilgerichtliche Online-Verfahren eingebettet worden. Das Bundesjustizministerium gibt an, dass es seither mehr als 2550 Aufrufe des Onlinedienstes für Passagierrechte gegeben hat. Mehr als 1180 Seitenbesucher haben den Service des Vorab-Checks ihrer Fluggastrechte genutzt, 87 von ihnen haben damit begonnen, eine Klage im Online-Verfahren zu erstellen, in 41 Fällen sind Klageschriften fertiggestellt worden. Wie viele Klagen tatsächlich bei Gerichten eingereicht worden sind, hat das Bundesjustizministerium nicht erhoben. Die bisherigen Erfahrungen des Ministeriums deuten aber darauf hin, dass der Klageweg weiterhin als zu sperrig empfunden wird. Viele Interessenten scheuen den Aufwand, zunächst das erforderliche Justizpostfach für die Kommunikation mit den beteiligten Amtsgerichten einzurichten.

So ist die Resonanz auf den neuen Online-Klageweg bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin überaus gering. Die Amtsgerichte geben in einer aktuellen Umfrage der Deutschen Richterzeitung an, dass noch immer kaum Entschädigungsklagen von Passagieren gegen Airlines über die neue Plattform eingehen. Dabei nehmen mit den Amtsgerichten Bremen, Düsseldorf, Eilenburg, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg, Nürnberg, Nürtingen, Steinfurt und Königs Wuster-hausen inzwischen zehn Gerichte an der Erprobungsphase teil, das Amtsgericht Dortmund soll in Kürze folgen. Während Königs Wusterhausen erst seit dem 1. Oktober dabei ist, läuft der Probebetrieb bei den anderen Amtsgerichten bereits seit mehreren Monaten. Die zugrunde liegenden Rechtsverordnungen der Länder sind überwiegend bereits im April in Kraft getreten. Dennoch lassen sich Online-Klageeingänge in Fluggastsachen selbst bei großen Amtsgerichten wie in Frankfurt am Main oder in Hamburg noch an beiden Händen abzählen: In Frankfurt waren es bis Ende August neun Fälle, in Hamburg sechs Verfahren. Die Amtsgerichte Düsseldorf, Nürtingen und Erding melden bislang Fehlanzeige. Dort habe man „noch keine relevanten Erfahrungen mit dem Online-Verfahren“.

Es dürfte also ein weiter Weg werden, bis der staatliche Online-Service zur Durchsetzung von Fluggastrechten den Legal-Tech-Anbietern das Wasser abgraben könnte. Bislang bevorzugen die Verbraucherinnen und Verbraucher die Dienste von Flightright und Co., um ihre Entschädigungsansprüche möglichst schnell und einfach durchzusetzen. Und die Gerichte haben darauf noch immer keine adäquate technische Antwort gefunden. Es fehlt nach wie vor eine Standardsoftware, die den Gerichten durch die Flut der eingehenden Entschädigungsklagen hilft. Immerhin bewegt sich etwas: So soll die in Niedersachsen erprobte Massenverfahrensassistenz „MAKI“, die fallrelevante Angaben aus Schriftsätzen herausfiltert, Akten strukturiert, Bausteine für ein späteres Urteil empfiehlt und eigene Entscheidungsvorschläge entwerfen kann, demnächst länderübergreifend verfügbar sein. Es wäre ein Fortschritt, auf den die Gerichte schon viel zu lange warten müssen.

Sven Rebehn

Sven Rebehn

ist Chefredakteur der Deutschen Richterzeitung.