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EU rügt zu geringe Investitionen in die Justiz

Die wahrgenommene Unabhängigkeit der Gerichte ist in Deutschland nach den Zahlen des EU-Justizbarometers deutlich gestiegen. Demgegenüber bewegt sich die Besoldung deutscher Berufsanfänger noch immer auf unterstem Niveau.

Zum 14. Mal wurden Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justiz in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union bewertet. Das diesjährige Justizbarometer umfasst auf über 70 Seiten Daten aus einem Zeitraum von zehn Jahren (2014 bis 2024; zum Teil auch bis 2025). Diese Daten verdeutlichen einerseits Trends und ermöglichen es andererseits, der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Justizreformen oft erst nach einiger Zeit Wirkung entfalten. Bezogen auf Deutschland fällt der Befund differenziert aus: Es gibt erfreuliche Aspekte, aber auch deutlichen Verbesserungsbedarf. Was die Effizienz angeht, zeigen die Daten aus den Jahren 2014 bis 2024 für Zivil-, Handels- und Verwaltungsverfahren meist positive Trends. Nach dem Rückgang der Effizienz in den Pandemiejahren 2020 und 2021 wurde 2022 wieder das Effizienzniveau von 2019 erreicht. In den Jahren 2023 und 2024 verbesserten einige Mitgliedstaaten ihre Effizienz weiter, während das Effizienzniveau in anderen stabil blieb. Deutschland senkte 2024 insbesondere die geschätzte Dauer der Erledigungen von zivil- und handelsrechtlichen Streitfällen in erster Instanz weiter und näherte sich der Marke von 200 Tagen an. In zweiter Instanz betrug die geschätzte Dauer weniger als ein Jahr – damit liegt Deutschland im sehr guten Mittelfeld. Erstinstanzliche Verfahren unter 100 Tagen gab es in der EU nicht; am längsten dauerten sie in Italien (mehr als 500 Tage), Zypern (mehr als 600 Tage) und Griechenland (mehr als 700 Tage). Gleichzeitig stieg die europaweit unterdurchschnittliche Klagelust der Deutschen leicht: Auf 100 Einwohner kam etwas mehr als eine neue zivil- und handelsrechtliche Rechtsstreitigkeit in den Eingangsinstanzen. Anders bei den Verwaltungsverfahren: Deutschland gehörte zu den fünf Mitgliedstaaten mit den meisten Eingängen pro 100 Einwohner (etwa 0,6). Die Eingangszahlen sind nach 2022 und 2023 zum dritten Mal in Folge gestiegen. Demgegenüber stieg die geschätzte Dauer der erstinstanzlichen Erledigung von Verwaltungsverfahren nicht noch weiter. Sie lag zuletzt bei knapp unter 400 Tagen, ähnlich wie schon in den Jahren 2014, 2022 und 2023.

Deutschland bei Besoldung Schlusslicht

Für ein funktionierendes Justizsystem sind ausreichende Ressourcen nötig. Dazu gehören laut EU-Justizbarometer der Einsatz digitaler Technologien, die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel und die Möglichkeit des Online-Zugangs zu veröffentlichten Gerichtsentscheidungen. In diesem Bereich besteht Optimierungsbedarf: Deutschland lag hier nach wie vor im Mittelfeld der Mitgliedstaaten. Zum anderen hat das Justizbarometer notwendige Investitionen in Infrastruktur und Personal untersucht. In den angeführten Jahren 2014, 2022, 2023 und 2024 fällt auf, dass sich die Gesamtausgaben der EU-Mitgliedstaaten für den Betrieb ihrer Justizsysteme (ohne Strafvollzug) durchgängig im Promillebereich des Bruttoinlandsprodukts bewegten.

Selbst der Spitzenreiter Bulgarien investierte erstmals 2024 mehr als 0,7 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts (BIP) in die Justiz und gehörte damit neben Lettland und Polen zu den nur drei Mitgliedstaaten, die mehr als 0,5 Prozent ihres BIP für die Finanzierung der dritten Gewalt aufwandten. In Deutschland lagen die Ausgaben in den vorgenannten Jahren durchgängig zwischen 0,3 und 0,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Verglichen mit den europäischen Verteidigungsausgaben, die im vergangenen Jahr die Zwei-Prozent-Marke knackten und weiter steigen sollen, wirken die Justizausgaben bescheiden.

In Deutschland ging damit eine nach wie vor unbefriedigende Besoldung einher. Als Maßstab diente der EU-Kommission hier das durchschnittliche nationale Jahresbruttogehalt. Daran gemessen verdienten Richter zu Beginn ihrer Laufbahn in keinem anderen Mitgliedstaat so schlecht wie in Deutschland. Nur in Irland war das jährliche Einstiegsgehalt für Staatsanwältinnen noch niedriger. Besonders nachteilig für Deutschland fällt auf, dass Länder wie Bulgarien, Estland, Malta und die Slowakei ihre Berufseinsteiger im staatsanwaltschaftlichen und richterlichen Dienst im Jahr 2024 am nationalen Jahresbruttogehalt gemessen bereits höher besoldeten als Deutschland seine Bestverdienerinnen in hohen Beförderungsämtern, etwa bei den deutschen Bundesgerichten. Letztere erreichten auf den Höhepunkten ihrer Karrieren kaum mehr als das Doppelte des durchschnittlichen nationalen Jahresbruttogehalts. In elf Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Irland, Griechenland, Spanien, Italien, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien und der Slowakei) lag die Endbesoldung vergleichbar qualifizierter Staatsanwältinnen und Richter dagegen bei mehr als dem Vierfachen dieses Maßstabs. Dabei leisteten sich Griechenland, Bulgarien, Österreich, Polen, Tschechien und die Slowakei mehr Richterinnen und Richter pro 100.000 Einwohner als Deutschland. Deutschland lag nach wie vor im euro-
päischen Mittelfeld. Rund 25 Rechtsprechenden standen rund
200 Rechtsanwälte pro 100.000 Einwohnern gegenüber.

Unabhängigkeit der dritten Gewalt

Im Jahr 2025 schnitt Deutschland bei der wahrgenommenen Unabhängigkeit gut ab: 82 Prozent der Bevölkerung und 77 Prozent der Unternehmen bewerteten sie als eher gut oder sehr gut. Dies ist ein deutlicher Anstieg gegenüber 2024. Auch der Anteil derjenigen, die sich eine Bewertung der deutschen Justiz nicht zutrauten, sank deutlich – ein Indiz dafür, dass sich das Bild der Justiz bei Bürgern und Unternehmen verfestigt hat. Die deutsche Entwicklung steht nicht isoliert da. In Polen nahm die wahrgenommene Unabhängigkeit nach dem Einbruch in den Vorjahren unter der ehemaligen PiS-Regierung wieder deutlich zu.

Das zeigt, wie langsam Vertrauen nach politisch belasteten Phasen zurückkehrt und wie stark der Rechtsstaat von verlässlichen Institutionen abhängt. Gleichzeitig ist die Binnenperspektive Deutschlands wichtig. Im Wettbewerbs- und Kartellrecht sank die wahrgenommene Unabhängigkeit der Kartellbehörden. Wo Marktordnung und staatliche Aufsicht eng ineinandergreifen, ist das ein Befund, der nicht überhört werden sollte. Das Justizbarometer 2026 ist für Deutschland eher ein Mahnruf als eine reine Erfolgsmeldung. Es bestätigt eine Justiz, die in der Wahrnehmung von Bürgern und Unternehmen sehr hoch angesehen ist, erinnert aber daran, dass Rechtsstaatlichkeit von materiellen Bedingungen abhängt: von ausreichender Besoldung, funktionierender Digitalisierung und verlässlichen Strukturen.

Dr. Christine Schröder

ist Richterin am LG Frankfurt a. M., zurzeit abgeordnet zum GBA beim BGH und Mitglied der Redaktion.