Liebe Leserinnen und Leser,
die politischen Gespräche zwischen Bund und Ländern über eine Neuauflage des Rechtsstaatspakts gehen in diesen Tagen in den Endspurt. Nachdem die Staatskanzleien den Weg zu einer Vereinbarung Ende Mai geebnet haben, spricht viel dafür, dass der Bundeskanzler und die Ministerpräsidentenkonferenz den neuen Pakt Ende Juni schließen werden. Er soll wie ursprünglich geplant auf einer Digital-, einer Verfahrens- und einer Personalsäule stehen. Die Kritik einiger Länder an der Vorgabe, als Teil des Pakts 2000 zusätzliche Stellen für Richterinnen und Staatsanwälte besetzen zu müssen, soll durch den politischen Kompromiss ausgeräumt werden, dass die Länder Stellenaufwüchse aus der jüngeren Vergangenheit anrechnen dürfen. Das folgt dem Muster des ersten Bund-Länder-Pakts aus dem Jahr 2019.
Wie dringlich die Neuauflage des Rechtsstaatspakts als starker Impuls für Neueinstellungen ist, zeigen neue Recherchen der Richterzeitung in der Justiz. Nach den Staatsanwaltschaften und den Verwaltungsgerichten geraten jetzt auch die Sozialgerichte durch eine Flut neuer Verfahren unter Druck. Vermehrte Streitfälle ums Bürgergeld oder um Ansprüche aus der Sozialversicherung treiben die Fallzahlen nach oben. Zum ersten Mal seit 2021 melden die Sozialgerichte für 2025 wieder mehr als 300.000 Verfahrenseingänge. Für 2026 und 2027 sind weiter steigende Fallzahlen zu erwarten, weil der Umstieg vom Bürgergeld zur Grundsicherung zum 1. Juli und die für dieses Jahr angekündigten Reformen des Sozialstaats zahlreiche neue Streitfragen aufwerfen werden. Ohne personelle Verstärkungen ist die Verfahrenswelle für die Sozialgerichte nicht zu bewältigen. Das gilt auch für die Staatsanwaltschaften, bei denen sich die angespannte Lage aktuell noch weiter zuspitzt. So liegt die Belastungsquote in Nordrhein-Westfalen inzwischen bei 136 Prozent, dem Land fehlen nach den offiziellen Personalschlüsseln mehr als 500 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie rund 100 Amtsanwälte. Mit sinkenden Fallzahlen ist einstweilen nicht zu rechnen. Denn die Bundesregierung schraubt mit dem Gesetz gegen digitale Gewalt bereits an der nächsten Rechtsänderung, die zwar richtig ist, aber eine Fülle neuer Aufgaben für die Strafjustiz und Zivilgerichte nach sich zieht, wie Oliver Piechaczek und Christopher Sachse für die DRiZ analysieren.
Viel Spaß beim Lesen wünscht