Erstmals führt mit Andrés Ritter ein Strafverfolger aus Deutschland den Kampf gegen Korruption und Betrug in der EU an. Zum 1. November wird er das Amt des Europäischen Generalstaatsanwalts von Laura Kövesi übernehmen. Im Interview mit der Richterzeitung spricht er über die wachsenden Herausforderungen für seine Behörde durch eine Finanzkriminalität industriellen Ausmaßes.
Die Europäische Staatsanwaltschaft hat vor fünf Jahren ihre Arbeit aufgenommen, sie steht aber eher selten im Rampenlicht. Können Sie kurz erklären, was Ihre Behörde tut?
Die Europäische Staatsanwaltschaft ist als unabhängige, transnationale Staatsanwaltschaft mit zentralem Sitz in Luxemburg geschaffen worden. Sie ist seit Juni 2021 in inzwischen 24 Mitgliedstaaten der Union tätig, um Betrug und Korruption zum Schaden des EU-Haushalts zu bekämpfen. Im Kern geht es darum, die Haushaltsmittel der Europäischen Union – aber ebenso in erheblichem Maße der Mitgliedstaaten – mit den Mitteln des Strafrechts zu schützen. Die Haushaltsmittel sollen für die Zwecke verwandt werden, für die sie im Allgemeininteresse vorgesehen sind, und nicht der kriminellen Bereicherung dienen. Dazu ist die Europäische Staatsanwaltschaft zwingend bereits bei Schäden von über 100.000 Euro zuständig und bei einem Schaden von über 10 Millionen Euro in Umsatzsteuerbetrugsfällen. Ergänzend ist sie zudem für mit diesen Straftaten verbundenen Fälle der Korruption, der Geldwäsche und der organisierten Kriminalität zuständig. Zu ihrem Auftrag gehört auch unbedingt die möglichst hohe Abschöpfung kriminell erlangten Vermögens und dessen Einziehung.
Worin liegt der konkrete Mehrwert der Europäischen Staatsanwaltschaft – was kann sie besser ermitteln als viele Tausend Staatsanwälte in den EU-Mitgliedstaaten?
Die Europäische Staatsanwaltschaft ist eine einheitliche transnationale Behörde, bei der die Fälle von derzeit 182 sogenannten Delegierten Europäischen Staatsanwälten in den 24 teilnehmenden Mitgliedstaaten bearbeitet werden. Anders als die national tätigen Staatsanwälte müssen sie hinsichtlich der Beweisgewinnung oder Vermögenssicherung in anderen EU-Staaten keine formellen Ersuchen an Staatsanwälte in anderen Staaten stellen, sondern arbeiten zusammen aus einer Behörde heraus. So kann ein Bild des gesamten kriminellen Geschehens über die Grenzen hinweg gewonnen werden, häufig inklusive der Ermittlung der in anderen Staaten ansässigen Hinterleute.
„Erst das transnationale Gesamtbild macht die erhebliche Beteiligung organisierter Kriminalität an Betrugsstraftaten zulasten der EU sichtbar.“
Zudem kann dadurch auch die Arbeit der Ermittlungsbehörden in den verschiedenen Mitgliedstaaten zielgerichtet koordiniert und um den wichtigen Beitrag der europäischen Partnerbehörden wie Europol, Eurojust und OLAF aus einer bestehenden Struktur heraus ergänzt werden. Hunderte von Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen, Vernehmungen und Festnahmen zeitgleich an einem Tag in mehreren Mitgliedstaaten durchzuführen, das ist mit dem operativen Modell der Europäischen Staatsanwaltschaft kein Einzelereignis, sondern wiederkehrende Praxis. Diese Ermittlungen werden wesentlich durch die Möglichkeit der zentralen Sammlung und Auswertung von Erkenntnissen sowie der Koordination in Luxemburg unterstützt.
Die Gesamtaufklärung von Straftaten ist damit ebenso schneller und besser möglich wie die Feststellung von systemischem Betrug, wo
bislang nur unverbundene Einzelfälle gesehen worden sind. Mit dem so möglichen Gesamtbild wird nicht nur die Fragmentierung verschiedener – teilweise parallel geführter – nationaler Ermittlungen überwunden, sondern vor allem die er-
hebliche Beteiligung organisierter krimineller Gruppen an den in der Zuständigeit der Europäischen Staatsanwaltschaft liegenden Straftaten sichtbar.
Ihre Behörde verfolgt Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU – welche Deliktsfelder beschäftigen sie dabei besonders intensiv und häufig?
Nach der bisherigen Entwicklung gibt es kein Deliktsfeld in unserer Zuständigkeit ohne einen erheblichen Zuwachs an Fällen, was die Sinnhaftigkeit der Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft unterstreichen dürfte. Zu den uns besonders beschäftigenden Deliktsfeldern im Ausgabenbetrug gehören vor allem Fälle des systemischen Betrugs, bei denen der Verdacht der Mitwirkung oder sogar Steuerung durch Amtsträger besteht, aber auch Betrugsfälle, die die NextGenerationEU-Mittel mit dem Schwerpunkt auf die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) betreffen. Letztere machten über ein Fünftel aller laufenden Ermittlungen wegen Ausgabenbetrugs aus mit einer Verdopplung der Fälle gegenüber dem Jahr 2024. Nicht nur aufgrund des immensen Schadens liegt der besondere Fokus unserer Tätigkeit auf dem Einnahmenbetrug. Mit einem Volumen von über 45 Milliarden Euro entfielen mehr als 67 Prozent des Ende 2025 geschätzten Gesamtschadens auf den Zoll- und Umsatzsteuerbetrug. Mehr aber noch ist dieser Bereich deswegen von eminenter Bedeutung, weil hier immer deutlicher der Schwerpunkt der Verwicklung organisierter krimineller Gruppen sichtbar wird. Den damit verbundenen Gefahren auch für die öffentliche Sicherheit in der Union muss entschlossen begegnet werden.
Bei der Europäischen Staatsanwaltschaft sind Ende 2025 mehr als 3600 Ermittlungsverfahren mit einem geschätzten Gesamtschaden von 67 Milliarden Euro anhängig gewesen, 35 Prozent mehr Fälle als Ende 2024. Wie hoch ist die Zahl zum Stichtag 30.6.2026 – setzt sich der Verfahrens- und Schadenszuwachs fort?
Nach aller Voraussicht wird sich der Verfahrenszuwachs aus mehreren Gründen fortsetzen. Zum einen steigt das Bewusstsein über die Zuständigkeit und die Ermittlungsmöglichkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft bei den nationalen Behörden und damit die Anzahl der Anzeigen weiter an, wobei auch die Anzahl der Fälle des Ausgabenbetrugs mit der verstärkten Auszahlung von NextGenerationEU-Mitteln wieder stark wachsen dürfte. Im Bereich des Einnahmenbetrugs führen die Ermittlungen in den laufenden Verfahren zunehmend zur Aufdeckung bislang nicht bekannter Sachverhalte und damit zur Einleitung neuer, ebenso komplexer Verfahren. Nach den zum Stichtag vorliegenden Zahlen dürfte der weitere Zuwachs unserer Verfahren sich auf mindestens weitere
15 Prozent belaufen.
Zudem ist allein schon deswegen mit einem erheblichen künftigen Anstieg der Verfahren zu rechnen, weil der Beitritt Ungarns zur Europäischen Staatsanwaltschaft mit Rückwirkung der Zuständigkeit zum 1. Juni 2021 bereits beschlossen ist und ein Beitritt Irlands nach den dortigen Erklärungen bevorstehen dürfte.

Ihre Behörde hat 2025 fast 7000 Meldungen über Straftaten erhalten. Wie viele Meldungen von privater oder staatlicher Seite sind es in diesem Jahr zum Stichtag 30.6.2026 – setzt sich der Aufwärtstrend hier fort?
Nach den zum Stichtag vorliegenden Daten setzt sich der Aufwärtstrend hinsichtlich der Anzeigen von Privatpersonen und mitgliedstaatlichen Behörden fort. Die Zahl der auf diese Anzeigen folgenden Verifikationsverfahren ist im Vergleich zum ersten Halbjahr 2025 sogar um fast 20 Prozent gestiegen. Positiv gewendet zeigt diese Entwicklung, dass sich der Aufdeckungsgrad von Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU in den teilnehmenden Mitgliedstaaten weiter verbessert und dass das Vertrauen von Privatpersonen in die Bereitschaft und Fähigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft zu unabhängigen Ermittlungen ungebrochen ist. Zugleich wirkt sich die Entschlossenheit der Europäischen Staatsanwaltschaft aus, gegen organisierte kriminelle Gruppen vorzugehen.
Die noch bis Ende Oktober amtierende Generalstaatsanwältin Laura Kövesi konstatiert eine Finanzkriminalität „industriellen Ausmaßes“ in Europa, allein durch Mehrwertsteuerbetrug gingen der EU jährlich mehr als 50 Milliarden Euro verloren. Das klingt alarmierend – teilen Sie diesen Befund?
Den Befund von Generalstaatsanwältin Kövesi teile ich uneingeschränkt. Dabei dürfte der Schaden durch Umsatzsteuer- und Zollbetrug tatsächlich sogar höher liegen, da in der genannten Zahl der Zollschaden nicht eingeschlossen ist. In unserem Schutzauftrag werden wir weiter die Aufmerksamkeit der europäischen und nationalen Partner auf die organisierten kriminellen Gruppen lenken, die Einnahmenbetrug zum Nachteil der EU und der Mitgliedstaaten begehen. Es zeigt sich, dass ein entschlossenes Vorgehen erforderlich ist, um diesen bislang unterschätzten Betätigungsformen schwerer Kriminalität zu begegnen. Das ist sowohl für unsere Sicherheit in der EU als auch für unsere öffentlichen Finanzen unerlässlich.
„Ohne eine angemessene Berücksichtigung des wachsenden Fallaufkommens bei der Ausstattung unserer Behörde werden deutliche Effizienzeinbußen unvermeidlich sein.“
Darüber hinaus gefährdet der organisierte Zollbetrug unsere Wirtschaft und den Binnenmarkt, da europäische Hersteller mit massenhaft und unter Hinterziehung von Umsatzsteuer und Zollgebühren eingeführten Waren nicht konkurrieren können. Was die Stärkung der öffentlichen Finanzen durch unsere Arbeit angeht, sei ergänzend erwähnt, dass die Zolleinnahmen allein im Hafen von Piräus im Jahr nach einem Aktionstag der Europäischen Staatsanwaltschaft um 400 Millionen Euro gestiegen sind.
Bräuchten Sie angesichts der Herausforderungen weitergehende Kompetenzen oder sind die aktuellen Befugnisse Ihrer Behörde ausreichend, um der international verzweigten, hoch spezialisierten organisierten Kriminalität das Wasser abzugraben?
Zur Bewältigung der zu Recht angesprochenen Herausforderung bedarf es dringend einer langfristigen strukturellen Unterstützung der Europäischen Staatsanwaltschaft. Große Bedeutung wird insofern der laufenden Revision unserer Errichtungsverordnung zukommen, mit der die Arbeit der Europäischen Staatsanwaltschaft hoffentlich unter Berücksichtigung der von uns unterbreiteten Vorschläge wirksamer gestaltet werden kann. Vor allem wird es jedoch auf die langfristige sachliche und personelle Ausstattung der Europäischen Staatsanwaltschaft im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU ankommen. Hierüber verhandeln Kommission und die Mitgliedstaaten bereits. Ohne eine angemessene Berücksichtigung des in Zahl und Komplexität weiter wachsenden Fallaufkommens insbesondere mit Bezug zur organisierten Kriminalität werden deutliche Effizienzeinbußen bei der Europäischen Staatsanwaltschaft unvermeidlich sein.
Aus unseren Erfahrungen und Erkenntnissen stimme ich mit den Plänen der Bundesregierung zur Bekämpfung der schweren Finanzkriminalität und den dort vorgesehenen strukturellen Änderungen überein und freue mich, dass Rolle und Potenzial der Europäischen Staatsanwaltschaft bei der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs ausdrücklich gewürdigt werden. In diesem Sinne möchten wir unseren Beitrag und unsere Erfahrungen verstärkt einbringen und hoffen auf die Unterstützung der Bundesregierung bei der langfristigen Sicherung der Europäischen Staatsanwaltschaft.
Sie haben lange als Staatsanwalt in Deutschland gearbeitet und leiten nun die weisungsfreie, unabhängige EU-Strafverfolgungsbehörde. Wie blicken Sie vor diesem Hintergrund auf das deutsche Modell des ministeriellen Weisungsrechts für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen?
Die in der EuStA-Verordnung ausdrücklich verankerte Unabhängigkeit sieht in der Tat eine vollständige Weisungsfreiheit von jedweden mitgliedstaatlichen oder europäischen Behörden vor. Diese Unabhängigkeit ist ein Kernmerkmal der Europäischen Staatsanwaltschaft, garantiert sie doch eine allein Recht und Gesetz verpflichtete Strafverfolgung. Gerade im Bereich der Korruptionsbekämpfung und ihrer öffentlichen Wahrnehmung erfordert eine wirksame Strafverfogung zudem, dass eine sachwidrige Einflussnahme auf die Verfahren sichtbar und glaubwürdig ausgeschlossen wird.
Auch wenn die Weisungsfreiheit der Europäischen Staatsanwaltschaft gegenüber europäischen Institutionen und nationalen Behörden besonders ausgeprägt ist, stellt sie kein Alleinstellungsmerkmal in Europa dar. Die grundsätzliche Freiheit von externen Weisungen für die Staatsanwaltschaften als unabhängige justizielle Behörden ist in einigen Mitgliedstaaten der Union verankert worden. Nicht nur für mich stellt sich daher insgesamt die Frage, ob es eines – zumal in Selbstbeschränkung nicht ausgeübten – ministeriellen Weisungsrechts bedarf, um eine demokratische Kontrolle staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit zu ermöglichen. Im Fall der Europäischen Staatsanwaltschaft sieht die Verordnung eine allgemeine Rechenschaftspflicht insbesondere gegenüber dem Europäischen Parlament vor, der die Europäische Staatsanwaltschaft vor allem mit ihrem Jahresbericht und dessen öffentlicher Erörterung sowie anlässlich der Haushaltsprüfung nachkommt.